Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
1 Jahren
6 Monaten
10 Tagen
Einsatz:25,00
doppelte Haushaltsführung
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: doppelte, haushaltsführung, AfA, Doppelte Haushaltsführung,
Mein Finanzamt möchte, dass ich meine Anschaffungen zur Einrichtung einer doppelten Haushaltsführung im Jahr 2009 - soweit sie 150 Euro überschreiten - auf 4 Jahre verteilt abschreibe.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
die Auffassung des Finanzamtes ist gem. § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz grundsätzlich zutreffend. Die Anschaffungskosten sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Bitte prüfen Sie für die einzelnen Möbelstücke, ob die 4 jährige Frist zutreffend ist. Eine Übersicht der AfA Zeiträume finden Sie in den amtlichen AfA-Tabellen auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.(http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96040/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/005.html). Sofern das Finanzamt zu Ihren Ungunsten abweicht, lohnt sich ein Einspruch mit Verweis auf die amtlichen AfA-Tabellen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
26.07.2010
Ich denke, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter eines AN bis 410 € netto reichen und das FA deshalb falsch liegt. Alles über 410 € muss abgeschrieben werden, alles darunter wird sofort absetzbar. Ich habe die doppelte HH-Führung für meine AN-Tätigkeit begründet und daher keinen Gewinn, den ich mit der AfA mindern könnte.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für die weiteren Ausführungen zum Sachverhalt. Diese waren vorher nicht ersichtlich. Gem. §§ 9 Abs. 1 Nr. 7, 6 Abs. 2 EStG ist Ihrer Auffassung grundsätzlich zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
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Die erste Antwort war etwas vorschnell gegeben.
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ihrer Veröffentlichung