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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Monaten 11 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

doppelte Haushaltsführung

Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: doppelte, haushaltsführung, AfA, Doppelte Haushaltsführung,

Mein Finanzamt möchte, dass ich meine Anschaffungen zur Einrichtung einer doppelten Haushaltsführung im Jahr 2009 - soweit sie 150 Euro überschreiten - auf 4 Jahre verteilt abschreibe.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 26.07.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

die Auffassung des Finanzamtes ist gem. § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz grundsätzlich zutreffend. Die Anschaffungskosten sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Bitte prüfen Sie für die einzelnen Möbelstücke, ob die 4 jährige Frist zutreffend ist. Eine Übersicht der AfA Zeiträume finden Sie in den amtlichen AfA-Tabellen auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.(http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96040/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/005.html). Sofern das Finanzamt zu Ihren Ungunsten abweicht, lohnt sich ein Einspruch mit Verweis auf die amtlichen AfA-Tabellen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 26.07.2010

 
Ich denke, dass die geringwertigen Wirtschaftsgüter eines AN bis 410 € netto reichen und das FA deshalb falsch liegt. Alles über 410 € muss abgeschrieben werden, alles darunter wird sofort absetzbar. Ich habe die doppelte HH-Führung für meine AN-Tätigkeit begründet und daher keinen Gewinn, den ich mit der AfA mindern könnte.

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 27.07.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für die weiteren Ausführungen zum Sachverhalt. Diese waren vorher nicht ersichtlich. Gem. §§ 9 Abs. 1 Nr. 7, 6 Abs. 2 EStG ist Ihrer Auffassung grundsätzlich zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

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