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Frage gestellt vor
1 Jahren 6 Monaten 4 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Mietausfall bei Erstvermietung

Themengebiet: Vermietung
Schlagworte: Mietausfallversicherung, Mietausfall, Anwaltskosten, Werbungskosten,

Ich habe ein Haus ab 1.9.2009 erstvermietet.
Aufgrund eines Umzugs aus dem Ausland wurde die Miete gestundet. Nach 4 Monaten wurde eine Kündigung ausgesprochen. Nach 5 Monaten hat der Mieter selbst bekündigt und ist ausgezogen.
Nun ist im Jahr 2009 keine Mieteinnahme erfolgt. Eine Mietzahlung wird erst im Jahr 2010 evtl. erfolgen. Ein Mahnbescheid erfolgte und Anwaltskosten sind im Jahr 2010 entstanden.

Sind die Zinsen und Mietausfall im Jahr 2009 überhaupt absetzbar? Eine Vermietung mit Mietzahlungen erfogte erst mit neuen Mietern Anfang 2010.

Vielen Dank

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 06.08.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich sind Werbungskosten bei Mietausfall ansetzbar.

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermietet, kann die damit zusammenhängenden Werbungskosten steuerlich abziehen. Das gilt auch, wenn Ihnen zeitweise keine Mieteinnahmen zufließen. Voraussetzung: Sie haben die Absicht, zu vermieten und langfristig einen Überschuss zu erzielen.

In einem konkreten Fall waren die Mieter monatelang mit der Mietzahlung in Verzug. Es folgte die Kündigung und schließlich die Zwangsräumung. Im Jahre 2002 standen den Mieteinnahmen von € 0,- Werbungskosten von über € 10.000,- gegenüber. Das waren neben der Absetzung für Abnutzung noch Schuldzinsen, diverse Umlagen sowie das Honorar eines Rechtsanwalts (rechtskräftiges Urteil vom 6. 4. 2006, Az. 3 K 1524/04, DStRE 2007, S. 24). Daher sind die Rechtsanwaltskosten ebenso zu den Werbungskosten zu zählen wie die anteiligen Umlagen.

Der Mietausfall gehört jedoch leider nicht zu den Werbungskosten. Zahlt Ihr Mieter nicht, haben Sie auch keine Einnahmen. Zahlungen aus einer Mietausfallversicherung stellen Einnahmeersatz dar und müssen anstelle der Miete angesetzt werden. Gleiches gilt für Zahlungen aufgrund einer Mieteinnahmegarantie. Eine Versicherungsleistung für Mietausfälle ist als Entschädigung für entgangene Einnahmen mit der Fünftelregelung steuerbegünstigt.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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