Veräußerungsgewinn von Altaktien ab 2013
Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Verlustverrechnung, Altgewinne, Altverluste, Spekulationsfrist,
Der Veräußerungsgewinn von Aktien, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr gehalten wurden ist bis 2013 steuerfrei. Was passiert, wenn ich diese Aktien erst im Jahr 2014 verkaufe? Ist dann der gesamte Veräußerungsgewinn steuerpflichtig?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Veräußerungsgewinne aus Alverträgen, d.h. Anschaffung vor dem 31.12.2008, unterliegen den alten Besteuerungsregeln und sind somit auch nach 2013 bei Veräußerung steuerfrei, da die einjährige Haltefrist abgelaufen ist.
Altverluste sind Verluste aus Spekulationsgeschäften im Sinne des Paragraphs 23 Einkommensteuer-Gesetz (EStG), die vor dem 1. Januar 2009 entstanden und im Steuerbescheid festgestellt sind. Diese Altverluste können für einen bis 2013 laufenden Übergangszeitraum mit neuen Veräußerungsgewinnen aus sämtlichen Kapitalanlagen verrechnet werden, allerdings nicht mit laufenden Erträgen, wie Zins- und Dividenden-Einnahmen.
Ein nach § 23 EStG verbleibender Verlustvortrag kann dann nur noch mit Spekulationsgeschäften aus Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern, die nicht zu Kapitaleinkünften führen (zum Beispiel Kunstgegenständen, Diamanten, Oldtimer.) verrechnet werden.
Ihr Frag-Steuertipps-Team