Wertanteil Grund und Boden bei Miteigentumskauf
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Abschreibung, Grund und Boden, Aufteilung, Bemessungsgrundlage,
Wie berechnet sich Prozentmäßig der Wertanteil von Grund und Boden bei einen Miteigentumskauf und welche Kosten sind dazu noch zu berücksichtigen(Notarkosten?)?
156/1000 Miteigentumsanteil Grundstück
Gebäude und Freifläche 743 qm
2/1000 Garage
Kaufpreis 154000 Euro Eigentumswohnung
Kaufpreis 8000 Euro garage und Stellplatz
Insgesamt 162000 Euro
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
für die prozentuale Aufteilung stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Auswahl:
1. Aufteilung im Wege der Schätzung: viele Finanzämter aktzeptieren erfahrungsgemäß eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises 80% Gebäude und 20% Grund und Boden.
2. Aufteilung anhand des Bodenrichtwertes: Die zuständige Gemeinde kann Ihnen den Bodenrichtwert mitteilen. Diesen Bodenwert pro Quadratmeter multiplizieren Sie mit der Gesamtfläche, die Sie erworben haben (ihr Miteigentumsanteil in qm). Das Ergebnis ist der Bodenwert, den Sie erworben ahben. In einem nächsten Schritt ziehen Sie vom Gesamtkaufpreis den Bodenwert ab und erhalten den Gebäudewert.
Tipp: Vergleichen Sie die Werte unter 1. und unter 2. und wählen die für Sie günstigere Methode aus. Die für Sie günstigere Methode ist die, welche einen höheren Anteil auf das Gebäude zuweist, da ein höheres Abschreibungspotential gegeben ist.
Alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages und dem Eigentümerwechsel stehen, sind Anschaffungsnebenkosten. Sie werden grundsätzlich dem Kaufpreis hinzugerechnet und mit abgeschrieben, soweit sie auf das Gebäude entfallen. Anschaffungsnebenkosten beim Kauf sind Notarkosten (nur für die Beurkundung des Kaufvertrages und evtl. für die Verwaltung des Notaranderkontos), Grunderwerbsteuer (gehören zu den Kosten des Grund und Bodens), Gebühren des Grundbuchamtes, Maklergebühren, Fahrt- und Telefonkosten etc.
Ihr Frag-Steuertipps-Team