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Frage gestellt vor
1 Jahren 6 Monaten

Einsatz:50,00€

 
 

Einkünfte Luxemburg 2006 - nicht in Deutschland versteuert

Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: Grenzgänger, Progressionsvorbehalt, Einkünfte, ausländische,

Ich habe im Jahr 2006 für 3 Monate bei einer Firma im Luxemburg gearbeitet (vorher war ich vier Jahre bei einer deutschen Tochtergesellschaft angestellt). Nach den 3 Monaten habe ich die Firma verlassen und bei einer neuen Gesellschaft (auch neuer Konzern) in Deutschland angefangen.

Mein Einkommen in diesen 3 Monaten in Luxemburg wurde im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung den (geringen) Luxemburger Abgaben unterworfen. Gewohnt habe ich in derzeit (und auch sonst immer) in Deutschland.

Meine luxemburger Einkünfte habe ich nicht in meiner deutschen Steuererklärung 2006 angegeben.

Lt. meinem Wissenstand hätte ich diese luxemburger Einkünfte wohl in meiner deutschen 2006er Steuererklärung angeben müssen. Dies hätte dann wohl aufgrund der Progression zu einem höheren Steuersatz und entsprechend höheren deutschen Steuern geführt.

Mein damaliger Luxemburger Arbeitgeber hat mich nun informiert, dass die Steuerfahndungstelle eines deutschen Finanzamtes allgemeine Ermittlungen aufgenommen hat (das nicht versteuern in Deutschland machen wohl viele...). Mein damaliger Luxemburger Arbeitgeber (der mittlerweile auch größtenteils in Deutschland sitzt) wird hier entsprechend Auskunft geben an das Finanzamt.

Dabei wird dann wohl unter anderem herauskommen dass ich meine Luxemburger Einkünfte wohl nicht korrekt versteuert habe im Jahr 2006.

Es geht um Einkünfte in Luxemburg von ca. 14 TEUR.

Was ist zu empfehlen?
Lohnt noch eine Selbstanzeige? Wenn ja, woher bekomme ich das Formular hierfür (im Internet)?
Oder ist es aufgrund des allgemein eingeleiteten Verfahrens des Finanzamtes bereits zu spät?

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 08.08.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

es ist höchste Eile geboten!

Ihre Tätigkeit in Luxemburg wirkt sich definitiv auf die deutschen Einkünfte aus.

Entweder kommt eine Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt in Betracht. Diese sog. Progressionseinkünfte müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben weren und erhöhen den inländischen Steuersatz. In diesem Fall - Ansässigkeit in Deutschland und weniger als 183 Tage in Luxemburg - kommt ggf. sogar eine Steuerpflicht dieser Einkünfte in Deutschland in Betracht, z. B. gem. §50 d Abs. 8 EStG. Alternativ kommt eine Besteuerung in Deutschland in Frage, wennn die Gehaltskosten Ihrer Tätigkeit an eine deutsche Gesellschaft weiterbelastet wurden und wirtschaftlich letztlich in Deutschland getragen wurden (Rückfallklausel). Darüber hinaus spielen Dienstreisen nach Deutschland während der Tätigkeit in Luxemburg eine Rolle.

Im Rahmen dieser Erstberatung ist eine abschließende Prüfung der Unterlagen und des Sachverhaltes in diesem Fall leider nicht möglich.

Daher kann ich Ihnen empfehlen, die entsprechenden Unterlagen zusammenzustellen und einen Kollegen vor Ort aufsuchen. Er kann die Steuerpflicht in Deutschland anhand der Unterlagen prüfen und entscheiden, ob eine geänderte Anlage N oder ggf. eine Selbstanzeige empfehlenswert ist.

Hinsichtlich der luxemburgischen Seite sollten Sie sich ebenfalls an einen Kollegen vor Ort wenden. Erfahrungsgemäß prüfen die Finanzämter vermehrt in den letzten Jahren Grenzgänger, da die Versteuerung oft nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ist.

Möglicherweise finden Sie einen Berater, der Sie sowohl für die deutsche als auch für die luxemburgische Seite betreuuen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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