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Frage gestellt vor
1 Jahren 9 Monaten 10 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Veräußerungsgewinne

Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: Goldinvestment, physisches Gold, Goldanteilsscheine, Goldanleihe,

im Juni 2009 wurde als Kapitalanlage ein gewisser Betrag in Form von Gold- Anteilsscheine- angelegt.
Laut Kontoauszug der Anlagebank würde bei einem jetzigen Verkauf ein beträchtlicher Gewinn entstehen.
Die Anlage bringt keine Zinsen, wurde aus Sicherheitsgründen gewählt.Sie dient in erster Linie nicht der Einkommenserzielung.
Wie verhält es sich bei einem Verkaufsgewinn mir der Besteuerung ? Die Anlage wurde bis jetzt über 12 Monate gehaltren.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 10.08.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 hat sich die Besteuerung von Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen geändert.
Investitionen in physisches Gold oder Silber (u.a. Goldbarren oder -münzen) sind nach der zwölfmonatigen Haltedauer steuerfrei. Ein Investment in Goldanleihen, -zertifikaten oder -anteilsscheinen (u.a. Xetra-Gold) unterliegt jedoch der Abgeltungssteuer.

Der Abgeltungssteuersatz setzt sich zusammen aus pauschal 25% Einkommensteuer. Zuzüglich zu diesen 25% kommt der Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer, wenn Sie einer Kirche (Konzession) angehören. Ihre Bank ist bei Veräußerung Ihrer Anteile verpflichtet Abgeltungssteuer auf erzielten Gewinne abzuführen. Die Besteuerung ist damit abgegolten. Sie haben jedoch die Möglichkeit im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung Gewinne aus Kapitalanlagen Ihrem individuellen Steuersatz zu unterwerfen.



Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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