Kapitalkosten bei fremdgenutzer Immobilie
Themengebiet: Vermietung
Schlagworte: Kapitalkosten, Schuldzinsen, Hypothekenzinsen, Werbungskosten,
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Kauf einer fremdgenutzten Eigentumswohnung (Vermietung) haben wir über einen Verwandschaftskredit zu 100% finanziert (bereits in 2008). Bisher haben wir keine Kapitalkosten als Werbungskosten geltend gemacht, sondern lediglich Kosten für Renovierung, etc.
Nun soll der Verwandtschaftskredit durch eine Hypothek auf die Eigentumswohnung abgelöst werden. Wie kann ich diese Kapitalkosten in der Steuererklärung für 2010 berücksichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Ablösung des Privatkredites sowie die Umschuldung durch eine Hypothek stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Einkünften aus der Vermietung einer Eigentumswohnung.
Steuerlich abzugsfähige Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Für Schuldzinsen wird gem. §§ 21 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ausdrücklich der Werbungskostenabzug zugelassen.
Folgende Kapitalkosten sind insbesondere abzugsfähig: Schuldzinsen, Umschuldungskosten, Bearbeitungsgebühren, Abschlussgebühren, Rechts- und Beratungskosten in diesem Zusammenhang, marktübliches Disagio im Jahr der Darlehensaufnahme, Bereitstellungszinsen etc.
Die Tilgungsanteile für die Umschuldung und der Tilgungsanteil der anschließenden Ratenzahlung sind steuerlich nicht abzugsfähig. Regelmäßig erhalten Sie jährlich vom Kreditinstitut eine Bescheinigung, aus der Sie den steuerlich abzugsfähigen Zins- und den steuerlich nicht abzugsfähigen Tilgungsanteil entnehmen können. Die Kapitalkosten werden dann in die Anlage V, Zeile 36 ff. eingetragen. Bitte reichen Sie dann bei Abgabe der Steuererklärung die entsprechenden Belege ein, um eine Nachfrage des Finanzamtes zu vermeiden.
Ihr Frag-Steuertipps-Team