Pflege-Pauschbetrag
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: Außergewöhnliche Belastung, Hilflos, Pflegepauschbetrag, Pflegegeld,
Der Pflege-Pauschbetrag von 924 € wurde vom Finanzbeamten für 2009 nicht anerkannt, weil der Betrag unter der zumutbaren Belastungsgrenze liegt. Ihr Programm hat den Betrag erechnet, bei den Tipps auf Seite 7/19(1) steht: Vom Pflege-Pauschbetrag zieht der Finanzbeamte keine zumutbare Belastung ab.
Lt. Finanzbeamter galt dies bis zum Jahr 2008.
Der Behindertenpauschbetrag wurde anerkannt. Mein Sohn ist gehörlos, Merkzeichen H im Behindertenausweis.
Wer hat nun recht? Bekome ich den Pflege-Pauschbetrag auch für 2009?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Beim Pflege-Pauschbetrag gibt es keine zumutbare Eigenbelastung. Jedoch spielen hier Einnahmen bzw. auch das Pflegegeld eine entscheidende Rolle, da Voraussetzung für die Gewährung des Pauschbetrages ist, dass der Pflegende "dafür keine Einnahmen erhält", vgl. § 33 b Abs. 6 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EstG). Satz 2 dieser Vorschrift regelt weiterhin, dass zu den (schädlichen) Einnahmen unabhängig von der Verwendung nicht das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt.
Liegen also keine weiteren Einnahmen für die Pflege vor, ist der Grund für die Versagung des Abzugsbetrages nicht nachvollziehbar. Der Finanzbeamte sollte Ihnen die gesetzliche Fundstelle für seine Rechtsansicht nennen. Sodann ist zu überprüfen, ob ein Einspruch gegen den Bescheid einzulegen ist, was zur Zeit nahe liegt.
Ihr Frag-Steuertipps-Team