Spekulationssteuer bei Verkauf der Eigentumswohnung
Themengebiet: Vermietung
Schlagworte: kurzfristig, Vermietung, zweitwohnsitz, Spekulationsgewinn,
Im Juni 2006 wurde eine Eigentumswohnung erworben und dort ein Zweitwohnsitz angemeldet. Seit Jan2010 wird diese möbl Whg zusätzlich zur eigenen Nutzung zeitweise vermietet. Würde beim Verkauf dieser Whg eine(Spekulations)Steuer anfallen und wie hoch wäre diese prozentual vom erzielten Gewinn?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine sog. Spekulationssteuer im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) fällt an, sofern Sie die Wohnung nicht im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangeganenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken bewohnten. Das Wort "ausschließlich" ist hierbei maßgeblich.
Zwar ist eine Zweitwohnung grundsätzlich in vollem Umfang begünstigt, d. h. steuerfrei, allerdings ist eine Vermietung - auch wenn diese kurzfristig ist - schädlich (vgl. Ludwig Schmidt, EStG Kommentar, 28. Auflage, zu § 23, Rz. 18).
Folge ist, dass eine sog. Spekulationssteuer anfällt. Der Gewinn ermittelt sich aus Veräußerungspreis abzgl. Anschaffungskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung. Die Abschreibung bleibt bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes unberücksichtigt (§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG). Die Höhe der Steuer richtet sich nach Ihrem individuellen Steuersatz (Steuersatz x Gewinn). Als Anhaltspunkt können Sie den Steuersatz Ihres letzten Einkommensteuerbescheides zugrunde legen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team