Schadenersatzzahlung in Steuererklärung
Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Ersatzzahlung, Schadensersatz, § 24 EstG, steuerfrei,
Ein Zivilrechtsstreit um Schadenersatzleistungen im Zusammenhang mit nicht beseitigten Mängeln bei Sanierungsarbeiten an einer vermieteten Immobilie ist mit einem Vergleich beendet worden.
Dadurch habe ich eine Schadenersatzzahlung erhalten.
Ist ein solcher Zivilrechtsstreit mein Privatvergnügen, d.h. ich trage selbst das Risiko eines Verlustes, wie auch das eines Gewinnes, muss also den erhaltenen Betrag nicht als Einnahme o.ä. versteuern,
oder muss ich ihn in meiner Steuererklärung als Einnahme angeben?
Falls ja, in welcher Rubrik?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Entschädigungen, die gewährt worden sind
als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 EStG) sind steuerpflichtig. Wenn Sie also einen Schadensersatz für einen entgangenen Gewinn zugesprochen bekommen haben, müssen Sie diesen auch versteuern.
Handelt es sich jedoch um eine reine Ersatzzahlung, wie z.B. ein Schadensersatz für die Beseitigung von Schäden an Gegenständen, ist diese steuerfrei. Sie müssen in solchen Fällen die Schadensersatzleistung nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Ihr Frag-Steuertipps-Team