Einspruch
Themengebiet: Steuerbescheid
Schlagworte: Rechtsbehelfsfrist, Einspruch, Monatsfrist, vergessene Unterlagen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für die Steuererklärung 2009 keine Arbeitszimmer angegeben. Der Bescheid ist jetzt gekommen, alles korrekt. Inzwischen ist aber durch das aktuelle Urteil die Absetzbarkeit der Arbeitszimmers für mich gegeben (Orchestermusiker). Außerdem habe ich einige Unterlagen schlicht vergessen einzureichen, die die Steuerlast um ca. 400,- € senken würde. Kann ich Einspruch einlegen, auch wenn ich an dem jetztigen Bescheid nichts zu bemängeln habe, sondern nur Unterlagen nachreichen möchte?
Herzlichen Dank für dei Beantwortung,
MfG
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie können nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch erheben.
Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen (§ 355 Abs.1 AO). Der Einspruch bedarf der Schriftform.
Ggf. vereinfacht ein Telefonat mit dem zuständigen Finanzbeamten die Nachmeldung der vergessenen Aufwendungen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team