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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 5 Monaten 7 Tagen

Einsatz:75,00€

 
 

Abgeltungssteuer Altverluste

Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: verrechnen, Stückzinsen, Abgeltungssteuer, Altverluste,

Am 9.10.2010 hatte ich eine Frage gestellt, die noch immer unbeantwortet ist.

Als langjähriger Kunde (Kundennummer von Redaktion entfernt) hätte ich eine Antwort erwartet, zumindest ein Bescheid, dass meinmaximalgebot nicht ausreichend ist.

Ich wiederhole hiermit meine Frage:
In den Steuertipps für Selbständige schreiben Sie unter 16a, Seite 1(43), dass erhaltene Stückzinsen gegen Altverluste verrechenbar sind. Ist das richtig?

Kann ich also bei der Einlösung einer Aktienanleihe erhaltene Zinsen mit Altverlusten verrechnen?

MfG

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 18.12.2010

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchten wir uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Möglicherweise lagen innerhalb des Portals technische Probleme bei der Datenübermittlung vor. Dies bedauern wir sehr und nehmen diesen Fall zum Anlass weiterer Verbesserungen.

Hinsichtlich Ihrer Anfrage darf ich Ihnen folgende Antwort geben:

Die Ausführungen sind zutreffend.

Werden Schuldverschreibungen (festverzinsliche Wertpapiere) im Lauf eines Zinszahlungszeitraums zusammen mit dem laufenden Zinsschein bzw. (bei Schuldverschreibungen mit nicht verbrieften Zinsforderungen) zusammen mit der Zinsforderung veräußert, so hat der Erwerber dem Veräußerer i. d. R. den Zinsbetrag zu vergüten, der auf die Zeit seit dem Beginn des laufenden Zinszahlungszeitraums bis zur Veräußerung entfällt. Diese Zinsen bezeichnet man als "Stückzinsen". Sie werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, besonders berechnet und vergütet (vgl. Frotscher, ESt Kommentar, zu § 20 Abs. 2 Rz. 213).

Da es bei Stückzinsen um Einkünfte im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG handelt, sind diese mit Altverlusten verrechenbar.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

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