Getrennte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: getrennte Veranlagung, freistellungsauftrag, Depot, Ehegatten,
Meine Ehefrau und ich lassen uns getrennt zur ESt veranlagen und erteilen deswegen auch getrennte Freistellungsaufträge (FA) für Kapitalerträge. Eine Fondsgesellschaft, bei der wir Fondsanteile in separaten Depots halten, weigert sich, getrennte FA entgegen zu nehmen. Wir würden gern erreichen, dass die Erträge aus einem Depot voll besteuert werden und bei denen aus dem anderen der volle Sparerpauschbetrag von 801 EUR berücksichtigt wird. Können Sie uns raten, wie das anzustellen ist?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die depotführende Fondsgesellschaft hält sich an die geltende Rechtslage. Mit Schreiben vom 05. November 2002 hat das Bundesfinanzministerium umfangreich Stellung zu einigen Fragen rund um das Thema Freistellungsaufträge genommen (BMF, 5.11.2002, IV C 1 - S 2400 - 27/02). Dieses Schreiben ist auch nach Einführung der Abgeltungssteuer noch anwendbar. Hier heisst es in Randziffer 21:
„Ehegatten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen und können deshalb nur gemeinsam Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag kann sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten oder Depots erteilt werden, die auf den Namen nur eines Ehegatten geführt werden.“
Die depotführende Bank wird sich auf diese Rechtslage berufen. Dies ist insoweit grundsätzlich nicht zu beanstanden, da sie ggf. in der Steuererklärung Korrekturmöglichkeiten haben. Bedauerlicherweise sehe ich daher momentan keine Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team