Ansparabschreibung gem. § 7 g EStG nach einer Betriebsprüfung
Themengebiet: Abschreibungen
Schlagworte: Finanzierungszusammenhang, Kompensation Mehrergebnis nach Betriebsprüfung, Freiberufler, Ansparabschreibung,
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der neuesten BFH-Rechtsprechung ist die Kompensation eines Mehrergebnisses lt. Bp mit der Bildung einer Ansparabschreibung möglich.
Voraussetzung ist jedoch, dass ein Finanz- ierungszusammenhang besteht. Dieser wird verneint, wenn die Bildung später als 2 Jahre nach Anschaffung des WG beantragt wurde.
Die Bildung wurde in der Stellungahme zum Bp-Bericht und im Einspruchsverfahren beantragt; jedoch durch Einspruchsent- scheidung abgelehnt.
Meine Frage: Sind Ihnen Kommentierungen und/oder weitere Ureile bekannt, die bei Einnahmen-Überschuß-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (Freiberufler nach § 18 EStG)eine
weniger restriktive Auslegung des Finanzierungszusammenhang rechtfertigen
könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
grds. ist leider auch bei einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung der Finanzierungszusammenhang nachzuweisen.
Um gegebenfalls eine Strategie zu entwickeln, bitte ich noch um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wann wurde die freiberufliche Tätigkeit erstmals aufgenommen?
2. Für welches Jahr wollen Sie eine Ansparabschreibung bilden?
3. Wann wurde das Wirtschaftsgut, für das nachträglich eine Ansparabschreibung gebildet werden soll, tatsächlich angeschafft?
Ihr Frag-Steuertipps-Team