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1 Jahren 4 Monaten 20 Tagen

Einsatz:50,00€

 
 

Abgeltungsteuer - Verrechnen Altverluste mit Gewinnen ab 2009

Themengebiet: Aktiengewinne und -verluste
Schlagworte: Private Veräußerungsgeschäfte, Halbeinkünfteverfahren, Aktien, Altverluste,

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Aktie X und mache damit einen Verlust von 10.000 Euro (bis 2008). Ich realisiere diesen Verlust vor Jahresende.

Januar 2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Sehe ich das richtig, dass diesem Verlust ein möglicher Gewinn von nur 5.000 Euro entgegensteht?

Ich spiele das im Moment durch und stelle fest, dass durch das Halbeinkünfte-Verfahren beim Finanzamt wohl nur 50% * 10.000 Euro Verlust vermerkt werden, also 5.000 Euro für zukünftige Gewinne.

Der Gesetzgeber hat jetzt altes mit neuem Recht vermischt. Wenn man ab 2009 alte Verlustvorträge mit neuen Gewinnen verrechnen will, dann ist das Verhältnis 0,5 : 1,0 und nicht mehr 1 : 1.

Ich meine das ist verfassungswidrig.
Mit freundlichen Grüßen

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 04.01.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Altverluste, für die das Halbeinkünfteverfahren gegolten hat, werden auch bei Vortrag nach 2009 nur mit der festgestellten Höhe, also nur zur Hälfte berücksichtigt.

Da Ihr Verlust im Kalenderjahr 2008 entstanden ist, muss für den nicht ausgeglichenen Verlust weiterhin das Halbeinkünfteverfahren gelten, ansonsten hätten Sie nämlich einen steuerlichen Vorteil gegenüber denjenigen gehabt, der keinen Verlustvortrag bilden konnte.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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Ich habe eindeutig einen steuerlichen Nachteil durch die Vermischung von altem mit neuem Recht.

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