Kapitalerträge bei Auszahlung einer Lebensversicherung voll steuerpflichtig?
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: Altvertrag, 50% steuerfrei, Lebensversicherung, Einmalbetrag,
Eine Kapitallebensversicherung mit Beginn 01.01.1994 und Ablauf am 31.12.2009.
Die Auszahlung erfolgte am 29.12.2009 in Form eines Einmalbetrags. Darin enthaltene Kapitalerträge über 2315,54 Euro.
Die LV wurde 1994 in einem Betrag gezahlt, also keine monatlichen Einzahlungen.
Laut dem Schaubild in den Steuertipps Gruppe 5b 6(23) wäre die Auszahlung zu 50% steuerfrei, restl. 50% stpfl. mit persönlichen Steuersatz. (Falls ich das Schaubild richtig verstanden habe!)
Kann es nicht sein, dass die Kapitalerträge 2009 der Abgeltungssteuer unterliegen zu 100%?
Sind die Kapitalerträge zu versteuern, und wenn ja in welcher Form (Abgeltungssteuer oder 50% individuell)?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Sofern Sie bei Auszahlung des Vertrages das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Versicherung mit einem Todesfallschutz in Höhe von 50% abgeschlossen worden ist, liegen die Voraussetzungen für eine hälftige Steuerbefreiung vor, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und 6a EStG.
Die Kapitalerträge sind demnach zu 50% individuell zu versteuern.
Eine Abgeltungssteuer kommt aufgrund der häftigen Steuerbefreigung nicht zum Tragen, § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
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