Abschreibung der Anschaffungskosten bei Schenkung oder Erbe
Themengebiet: Abschreibungen
Schlagworte: Gebäude, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, AfA,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung bei der ich u.a. z. Zt. 2 %
der Anschaffungskosten steuerlich geltend mache.
Meine Frage:
Wenn ich die Wohnung meinem Sohn im Wege einer Schenkung übertrage bzw. sie ihm vererbe, frage ich mich ob er, unter den gleichen Vorraussetzungen ( Vermietung ) im Hinblick darauf, dass er ja keine Anschaffungskosten hat, die genannten 2 % der dann fiktiven Anschaffunkskosten ebenfalls absetzen kann, oder wird er automatisch mein Rechtsnachfolger der den noch nicht verbrauchten Zeitraum der Abschreibung nutzen kann ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihr Sohn kann im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bzw. durch eine Schenkung Ihre Abschreibung übernehmen - Es greift die sogenannte Fussstapfentheorie, das heißt, der Rechtsnachfolger (Sohn) tritt in die Fussstapfen des Rechtsvorgängers, § 11d Abs. 1 EStDV.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
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