Beginn Abschreibung
Themengebiet: Abschreibungen
Schlagworte: Abschreibung, ETW, Geldbeschaffungskosten, Werbungskosten,
Im Dezember 2010 habe ich noch eine Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung zur Vermietung unterschrieben. Auflassung wird im Januar 2010 sein, wie auch die Kaufpreiszahlung.
Im abgelaufenen Jahr hatte ich schon verschiedene Geldbschaffungskosten gehabt.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Geldbeschaffungskosten in der Steuererklärung 2010 geltendgemacht werden können und ab wann für diese Wohnung Abschreibungen geltend gemacht werden können.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine Abschreibung kann ab dem Jahr erfolgen, in dem Sie mindestens wirtschaftlicher Eigentümer der Eigentumswohnung geworden sind, das ist regelmäßig der Fall mit Datum vom Übergang der Nutzen und Lasten im Notarvertrag.
Hinsichtlich der Geldbeschaffungskosten gilt das Abflussprinzip. Da die Kosten im Kalenderjahr 2010 bezahlt worden sind, sind diese Kosten auch im Kalenderjahr 2010 als (ggf. vorweggenommene) Werbungskosten abzugsfähig (Siehe Zeile 37 der Anlage V).
Ihr Frag-Steuertipps-Team