Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
1 Jahren
3 Monaten
26 Tagen
Einsatz:40,00
Wert eines Wohnrechts bei Nießbrauchüberlassung
Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: berechnung, Bewertung, wohnrecht, niessbrauch,
Wie hoch ist der Wert eines lebenslangen Wohnrechts, das per Nießbrauch einer weiblichen Person im Alter von 72 Jahren eingeräumt wird, wenn das Zweifamilienhaus eine Wohnfläche von 205 mn² hat und eine Kaltmiete von 5 €/M erzielt wird? Das Haus ist belastungsfrei, es wurde 1929 erbaut und 1980 erweitert; es liegt in einer Gemeinde mit <10.000 EW nahe Karlsruhe.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ist die Kaltmiete in Höhe von 5€/M ortsüblich bzw. wie hoch ist die ortsübliche Miete? Es wird der Mietspiegel zugrunde gelegt. Diesen erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
der Wert eines lebenslangen Wohnrechts wird gem. § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz in Verbindung mit Anlage 9 zum Bewertungsgesetz ermittelt. Hierzu wird die Jahresmiete (205 qm x 5 EUR / qm x 12 = EUR 12.300,00) mit einem Vervielfältiger multipliziert. Bei einem Lebensalter von 72 Jahre beträgt der Vervielfältiger 8,307.
Wert Niessbrauch: EUR 12.300,00 x 8,307 = EUR 102.176,10.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
27.01.2011
Wie ändert sich der Vervielfältiger, wenn die weibliche Person das 80ste Lebensjahr erreichen würde?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bei einem Lebensalter von 80 Jahren beträgt der Vervielfältiger 5,622.
Mit freundlichen Grüßen
Bewertung
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