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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 3 Monaten 26 Tagen

Einsatz:40,00€

 
 

Wert eines Wohnrechts bei Nießbrauchüberlassung

Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: berechnung, Bewertung, wohnrecht, niessbrauch,

Wie hoch ist der Wert eines lebenslangen Wohnrechts, das per Nießbrauch einer weiblichen Person im Alter von 72 Jahren eingeräumt wird, wenn das Zweifamilienhaus eine Wohnfläche von 205 mn² hat und eine Kaltmiete von 5 €/M erzielt wird? Das Haus ist belastungsfrei, es wurde 1929 erbaut und 1980 erweitert; es liegt in einer Gemeinde mit <10.000 EW nahe Karlsruhe.

 

Detail zur Frage

Nachfrage von
Marc Pokropowitz
am 24.01.2011

 
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ist die Kaltmiete in Höhe von 5€/M ortsüblich bzw. wie hoch ist die ortsübliche Miete? Es wird der Mietspiegel zugrunde gelegt. Diesen erhalten Sie bei der zuständigen Gemeinde.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 27.01.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

der Wert eines lebenslangen Wohnrechts wird gem. § 14 Abs. 1 Bewertungsgesetz in Verbindung mit Anlage 9 zum Bewertungsgesetz ermittelt. Hierzu wird die Jahresmiete (205 qm x 5 EUR / qm x 12 = EUR 12.300,00) mit einem Vervielfältiger multipliziert. Bei einem Lebensalter von 72 Jahre beträgt der Vervielfältiger 8,307.

Wert Niessbrauch: EUR 12.300,00 x 8,307 = EUR 102.176,10.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 27.01.2011

 
Wie ändert sich der Vervielfältiger, wenn die weibliche Person das 80ste Lebensjahr erreichen würde?

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 27.01.2011

 
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

bei einem Lebensalter von 80 Jahren beträgt der Vervielfältiger 5,622.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

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