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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 3 Monaten 13 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Firmenfahrzeug

Themengebiet: Lohn und Gehalt
Schlagworte: Dienstwagen, besteuerung, entgeltabrechnung, kfz-nutzung,

Ich bin im Außendienst beschäftigt und habe ein Firmenfahrzeug. Dies wird mit 1% besteuert. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 89 km. Der Betrag der 1%igen Besteuerung von 350€ wird mir voll wieder vom Netto abgezogen (siehe Anlage)Ist das in Ordnung?

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zur Frage

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Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 05.02.2011

 
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Übersendung der Gehaltsbescheinigung.

Die Möglichkeit, einen Dienstwagen privat zu nutzen, stellt einen sog. geldwerten Vorteil dar. Dies bedeutet, dass
zwar kein Geld fliesst, Sie aber letzlich um die Nutzung bereichert sind. Der Fiskus besteuert alle Einnahmen, die in
Geld oder - wie im Fall der Dienstwagennutzung - Geldeswert bestehen. Daher gilt die Dienstwagennutzung zunächst als
Einnahme. Hier kann z. B. aus Vereinfachungsgründen die sog. 1%-Methode angewendet werden.

Aus diesem Grund ist in Ihrer Gehaltsabrechnung in Lohnart 55 ein Betrag in Höhe von EUR 350,00 als steuerpflichtig
behandelt (s. Kreuz Spalte 1=steuerpflichtig). Der gesamte Bruttobetrag beinhalt daher die Kfz.-Nutzung. Somit wird
dieser Betrag der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterworfen und letztlich von Ihnen versteuert. Der Betrag
in Höhe von EUR 350,00 ist allerdings keine Zahlung, sondern lediglich eine Größe, die in die Bemessungsgrundlage der
Lohnsteuer und Sozialversicherung einfliesst.
Grund: es soll der Geldwert besteuert werden. Aus der Logik heraus
wird dieser Betrag dann vom Netto wieder "abgezogen". Es handelt sich um keinen tatsächlichen Abzug von Nettolohn, sondern letztlich um eine Korrektur des geldwerten Vorteils.

Daher ist aus o. g. Gründen die Gehaltsabrechnung nicht zu beanstanden.

Ich hoffe, o. g. Ausführungen verdeutlichen die Systematik der Dienstwagenbesteuerung in der Gehaltsabrechnung.

Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.



Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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