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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 3 Monaten

Einsatz:40,00€

 
 

Steuerschädlichkeit einer LV

Themengebiet: Sonderausgaben
Schlagworte: schädliche, Lebensversicherung, verwendung, Werbungskosten,

2007 haben wir eine Wohnung gekauft und an unsere Tochter vermietet.
Einen Teil des Darlehens haben wir mit der Lebensversicherung meiner Frau abgesichert und die LV an die Bank abgetreten. Die LV wurde 1985 abgeschlossen.
Ist die LV, die nächstes Jahr zur Auszahlung kommt, steuerschädlich ?
Ändert sich etwas an der steuerschädlichkeit wenn wir das abgesicherte Darlehen vor Auszahlung der Versich.Summe der Bank zurückzahlen ?


 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 18.02.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Abschluss des Lebensversicherungsvertrages und Zahlung der Beiträge konnten Sie durch den Sonderausgabenabzug bereits Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.

Durch das Beleihen der Police und der anschließenden Verwendung des Darlehens zur Erzielung von Vermietungseinkünfte werden weitere Steuervergünstigungen gewährt. Die Finanzierungskosten (Schuldzinsen) konnten Sie im Rahmen der Vermietung als Werbungskosten geltend machen. Diese doppelte Abzugsfähigkeit ist nicht vorgesehen und stellt eine sog.schädliche Verwendung dar.

Eine Rückzahlung des Darlehens ist für o. g. Prüfung grundsätzlich bedauerlicherweise folgenlos. Die Schädlichkeit ist zeitraumsbezogen. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass die Sonderausgabenabzugsbeschränkung und die Besteuerung der Auszahlung nur anteilig ab dem Zeitraum 2007 berechnet wird. Bei einer guten Refinanzierungsmöglichkeit kann ich Ihnen grundsätzlich empfehlen, eine Umschuldung vorzunehmen. Dennoch ist bedauerlicherweise anzumerken, dass die Steuerschädlichkeit ab dem Jahr 2007 bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüßen


Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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