Notwendigkeit Ausfüllen der Anlage KAP
Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: Sparerpauschbetrag, Anlage Kap, Ausfüllen der Anlage, Abgeltungssteuer,
Hallo,
ich muß die Steuererklärung für meine Eltern
machen.Muß ich unbedingt die Anlage KAP ausfüllen, wenn insgesamt die Kapitalerträge
bei mehreren Banken unter dem Pauschbetrag liegen, die Freistellungsaufträge aber etwas ungeschickt verteilt sind , so daß bei einer Bank ein niedriger Betrag Abgeltungssteuer erhoben wurde und diese auch keine Kirchensteuer berechnet hat.
Würde eine Erklärung ausreichen, daß man insgesamt unter dem Pauschbetrag liegt,
man ist ja schon bereit die Abgeltungssteuer zu zahlen, ohne,daß dies notwendig wäre.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
sofern Sie "bereit" sind, dass die abgeführte Steuer nicht erstattet wird, ist es nicht verpflichtend, eine Anlage KAP abzugeben. Es verbleibt bei der Abgeltungssteuer.
Wünschen Sie hingegen eine Erstattung der Quellensteuer, so können Sie eine Anlage KAP abgeben. Hier müssen dann alle Einkünfte aus Kapitalvermögen deklariert werden.
Sie können jederzeit die Freistellungsaufträge anpassen lassen, so dass Sie zukünftig nicht vor dieser Entscheidung stehen sollten.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team