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Frage

Frage gestellt vor
1 Jahren 2 Monaten

Einsatz:30,00€

 
 

Gesellschafter-Gewinn aus GmbH-Anteilen

Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: Anlage Kap, Abgeltungssteuer, dividende, ausschüttung,

Hallo,
ich bin als Gesellschafter mit 6% an einer GmbH beteiligt. In 2010 gab es für den Gewinn von 2009 2 Ausschüttungen, diese sind via Steuerbescheinigung von der GmbH an mich ausgewiesen:
- 5.557,66 EUR (davon KAP-St. 1.389,42 EUR + Soli 76,41 EUR am 30.7.2011)
- 3.087,66 EUR (davon KAP-St. 3.087,66 EUR + Soli 42,46 EUR am 31.12.2011)

Die Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag wurde jeweils durch die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Auszahlung abgeführt.

Wo und wie muß ich die Kapitalerträge in die Steuererklärung für 2010 eintragen? Ich nutze die Software Steuersparerklärung 2011.

Vielen Dank!

 

Detail zur Frage

Nachfrage von
Heike Ufer
am 21.03.2011

 
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sind Sie für die Gesellschaft tätig, z. B. als Geschäftsführer?

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

Nachfrage

mehr Details zur Frage

am 21.03.2011

 
Hallo,
ja, ich bin alleiniger GF.
In meinen Zahlenangaben haben sich übrigens falsche Ausschüttungsdaten eingeschlichen, gemeint war natürlich der 30.7.2010 bzw. der 31.12.2010, nicht 2011.
Viele Grüße.

 
 
 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 23.03.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der Kombination Beteiligung an einer GmbH und berufliche Tätigkeit (Geschäftsführer) haben Sie ein Wahlrecht. Sie können entweder gem. § 32 d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) keine Anlage KAP abgeben. Es verbleibt dann bei der Abgeltungssteuer (25% zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer). Dies gilt nicht, wenn Sie aus anderen Gründen eine Anlage KAP abgeben müssen.

Alternativ können Sie einen Antrag gem. § 32 d Abs. 2 Nr. 3 b EStG stellen. Hier wird dann das sog. Teileinkünfteverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass lediglich 60% der Einkünfte steuerpflichtig sind, allerdings dann zum individuellen Steuersatz. Die Günstigerprüfung ist einzelfallbezogen und hängt letztlich von der individuellen Einkommenssituation im Veranlagungszeitraum ab.

Daher folgende Empfehlung: geben Sie eine Anlage KAP ab. Kreuzen Sie auf Seite 1 die Zeilen 4 und 5 an (Günstigerprüfung). Falls die Kirchensteuermerkmale auf der Steuerbescheinigung der Gesellschaft nicht zutreffend sind, kreuzen Sie ebenfalls Zeile 6 an. Kreuzen Sie Zeile 24 an und tragen die Gesellschaft sowie die Bruttodividende, d. h. der Bruttobetrag ohne Steuer, in Zeile 25 ein. Abschließend ist auf Seite 2 in Zeile 49 bis 51 die einbehaltene Quellensteuer einzutragen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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