Ersatzbemessungsgrundlage
Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: ersatz, ersatzbemessungsgrundlage, Anlage Kap, Bemessungsgrundlage, Kapitaleinkünfte,
Wie wird die gezahlte Ersatzbemessungsgrundlage zurückerstattet? was ist zu veranlassen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet (30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung, § 43a Abs. 2 Satz 7 ff. EStG). Einen zu hohen Steuerabzug kann der Anleger im Wege der Einkommensteuer-Veranlagung zurückfordern (Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG). Ist der tatsächliche Gewinn höher als die Ersatzbemessungsgrundlage, besteht eine Veranlagungspflicht nach § 32d Abs. 3 EStG, wobei die Finanzverwaltung hierzu eine Bagatellgrenze von 500 EUR eingeführt hat.
Die Erstattung der Ersatzbemessungsgrundlage wird im Rahmen der Steuerveranlagung beantragt. Hierzu tragen Sie die korrigierten Daten in Anlage KAP ein und kreuzen die Zeilen 4 und 5 an. Im Zweifel empfiehlt es sich, eine erläuternde Anlage zur Anlage KAP, z. B. mittels des Programmes Excel, zu erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team