Frage gestellt vor
12 Monaten
Einsatz:50,00
Schenkung/Erbe; z. Hd. von Frau Ufer
Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: EU, Schenkung, Schenkungsteuererklärung, Tranchen,
Hallo Frau Ufer,
Sie haben mir vor einigen Monaten an dieser Stelle schon einmal in derselben Sache geholfen. Ich hoffe, Sie können den Schriftwechsel einsehen. Jedenfalls bräuchte ich noch mal Ihre Hilfe, weil sich die Dinge etwas anderes entwickelt haben.
Wie Sie mir geraten hatten, habe ich die Angelegenheit als Schenkung laufen lassen. Die erste Tranche habe ich beim Wohnsitzfinanzamt meiner Schwiegermutter angezeigt. Bis heute habe ich von dort keine Antwort erhalten.
Nun gibt es aber ein Problem mit der zweiten Tranche. Denn bei der endgültigen Abwicklung des Hausverkaufs in Italien hat sich folgendes herausgestellt: Das Testament meines Vaters war den italienischen Behörden bekannt. Aus diesem Grund bekam meine Schwiegermutter das Geld gar nicht erst in die Hand.
Anstelle dessen halte ich nun einen Scheck in meinen Händen, der von einer italienischen Bank kommt und auf meinen Namen ausgestellt ist.
Nun muss ich die Angelegenheit wohl doch als Erbfall anzeigen. Das Testament meines Vaters liegt mir vor. Ich verfüge jedoch bisher über kein Schriftstück, das den Vorgang in Italien dokumentiert. Und was soll ich mit der bereits angezeigten Schenkung tun? An welches Finanzamt muss ich mich wegen des Erbfalls wenden?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Gerne werde ich für Sie die weiteren Fragen prüfen.
Könnten Sie nochmals detailliert Ihre aktuelle Wohnsitz-Situation schildern? Nach den vorliegenden Informationen wohnen Sie derzeit in Spanien, beziehen allerdings noch Einkünfte aus Deutschland, Krankenversicherung etc. Haben Sie einen Wohnsitz, d. h. eine dauerhafte Bleibe, in Deutschland. Ein Wohnsitz kann auch ohne polizeiliche Meldung begründet werden. Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland, dass Sie jederzeit nutzen können (möbliert etc.). Wie oft sind Sie in Deutschland? Ist ein Umzug geplant?
Mit freundlichen Grüßen
mehr Details zur Frage
am
26.05.2011
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort! Ich wohne wieder in Deutschland, bin hier bereits angemeldet.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Hallo,
vielen Dank für Ihre erneute Beauftragung. Unter Bezugnahme unserer bisherigen Korrespondenz und Berücksichtigung der vorherigen Ausführungen nehme ich gerne Stellung zu Ihrem Anliegen.
zu 1) keine Reaktion des Finanzamtes
Der Umstand, dass das Finanzamt bisher nicht geantwortet hat, ist für Sie nicht nachteilig. Sofern die Anzeige der Schenkung vollständig ist, verzichten die Finanzämter ggf. im Einzelfall auf die Abgabe der Schenkungsteuererklärung. Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.
Zu 2) Anzeige Erbfall
Der Erbfall im Steuerrecht wird als Erwerb von Todes wegen bezeichnet und nach den Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteurgesetzes beurteilt. Zwar handelt es sich nunmehr um einen anderen Vorgang, das Ergebnis, d. h. die Steuerfreiheit aufgrund der Freibeträge, ist allerdings identisch. Daher verweise ich insoweit auf die bisherigen Ausführungen. Bei Erwerben von Todes wegen ist – sofern der Erblasser im Ausland ansässig war – das Wohnsitzfinanzamt des Erben zuständig. Daher wäre in Ihrem Fall gem. § 35 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG Ihr aktuelles Finanzamt am Wohnsitz zu kontaktieren.
Aufgrund der praktischen Erfahrungen im Umgang mit den Finanzämtern und insbesondere in Anbetracht der bereits angezeigten Schenkung sollte dieser Vorgang zunächst vollständig bei einem Finanzamt verbleiben. Daher empfehle ich Ihnen folgende Vorgehensweise:
Verfassen Sie ein Schreiben an das Finanzamt, bei welchem Sie die Schenkung angezeigt haben. Führen Sie aus, dass nach nochmaliger Prüfung der Sachlage nicht von einer Schenkung, sondern vielmehr von einem Erwerb von Todes wegen auszugehen ist. Schildern Sie den Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und deklarieren Sie die zweite Tranche bzw. den zweiten Geldbetrag. Zur Vermeidung von Nachfragen seitens des Finanzamtes fügen Sie Bitte eine Kopie des Testamentes sowie der Ihnen vorliegenden Unterlagen bei. Da die Amtssprache deutsch ist, sollte eine (stichpunktartige) Übersetzung mit eingereicht werden. Beantragen Sie weiterhin, dass der Vorgang ggf. zuständigkeitshalber weitergeleitet wird. Ihnen entstehen hierdurch keine Nachteile, da das Finanzamt insoweit den Vorgang weiterleitet.
Mit dieser Vorgehensweise haben Sie der Anzeigepflicht genüge getan. Sollte das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung senden, so gelten grundsätzlich die Ausführungen in der bisherigen Korrespondenz (Anforderung der Erklärungsvordrucke beim Finanzamt nebst Ausfüllanleitung).
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
01.06.2011
Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Ich habe im Moment keine weiteren Fragen.
Hallo,
gern geschehen. Im Falle von weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung