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Frage gestellt vor
11 Monaten 24 Tagen

Einsatz:30,00€

 
 

Verlust mit einer Unternehmensanleihe durch Insolvenz des Unternehmens

Themengebiet: Abgeltungssteuer
Schlagworte: § 17, Anleihe, Insolvenz, Verlust,

Ich habe in eine Anleihe der Cargofresh AG investiert. Die Firma ist Ende 2009 insolvent geworden. Es läuft noch das Insolvenzverfahren. Es ist keine Rückzahlung zu erwarten.
Außerdem stelle ich über Rechtsanwälte Ansprüche an den Finanzdienstleister Accessio, Itzehoe, der mir die Anleihe verkauft hat, wegen Falschberatung. Auch dieses Verfahren läuft noch. Accessio ist inzwischen aber ebenfalls insolvent und von deren Versicherung ist nach Auskunft der Rechtsanwälte kaum etwas zu erwarten.

Fragen:
Hat es Sinn, den wahrscheinlichen Verlust in der Steuererklärung für 2010 geltend zumachen?
In welcher Form kann ich dem Finanzamt gegenüber den wahrscheinlichen Verlust geltend machen?
Ist er gegen Kapitalerträge verrechenbar?

Mit freundlichen Grüßen

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 03.06.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist keine Veräußerung der Anteile an dieser Kapitalgesellschaft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG a. F. (vgl. BFH-Urteil vom 19.4.1977, BStBl II S. 712 in den Gründen). Diese Auffassung gilt bedauerlicherweise ebenfalls uneingeschränkt für die Beurteilung nach Einführung der Abgeltungssteuer. Der Vermögensverlust wird ausschließlich auf Ebene der nicht steuerbaren privaten Vermögensebene erzielt. Daher ist eine Verlustverrechnung nicht möglich.

Ich gehe davon aus, dass Sie Kleinanlager sind, d. h. Ihre Beteiligung bzw. Anleihe weniger als als 1 % beträgt. Sind Sie hingegen zu 1% oder mehr beteiligt, können Sie den Verlust gem. § 17 Abs. 4 EStG geltend machen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen






Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 06.06.2011

 
Meinen Sie mit "...Beteiligung...weniger als 1 %..." meinen Anteil am Gesamtumfang der Anleihe? Wenn die Firma also eine Anleihe im Gesamtumfang von 10 Millionen EURO begeben hat, falls dann mein Anteil weniger als 100.000 € beträgt?
Vielen Dank für Ihre Mühe!

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Heike Ufer
am 06.06.2011

 
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

exakt.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 
 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

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