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Frage

Frage gestellt vor
11 Monaten 13 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

pendlerpauschale

Themengebiet: Lohnsteuerkarte
Schlagworte: Freibetrag, Pendlerpauschale, Werbungskosten, gehaltsabrechnung,

hallo ich habe im april 2011 die pendlerpauschale auf der steuerkarte eintragen lassen und ist mit 420€ auch drin auf mein gehaltsstreifen steht sie mit drauf habe aber nicht ausbezahlt bekommen. oder steht sie anders darauf oder bekomme ich sie nicht monatlich ausbezahlt sollte ab mai passieren bitte hilfe
mfg

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 07.06.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach den o. g. Angaben wird der Freibetrag bereits in Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Daher sollte das monatliche Netto-Gehalt nach Eintragung grundsätzlich höher sein als das monatliche Netto-Gehalt vor der Eintragung. Bitte prüfen Sie die Gehaltsabrechnung hinsichtlich des Auszahlungsbetrages. Es wird nicht der Freibetrag in Höhe von EUR 420,00 erstattet. Vereinfacht gesprochen werden nur die anteilige Steuern auf den Freibetrag erstattet. Der Freibetrag reduziert lediglich das steuerpflichtige Einkommen. Da der Werbungskostenpauschbetrag EUR 920,00 beträgt, ist es möglich, dass sich monatlich keine Änderungen für Sie ergeben haben. Dies ist dann bedauerlicherweise nicht zu beanstanden, da bereits der höhere Werbungskostenpauschbetrag berücksichtigt wurde. Das Eintragen eines Freibetrages lohnt regelmässig nur bei sehr hohen Werbungskosten, z. B. Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung.

Mit Abgabe der jährlichen Steuererklärung haben Sie allerdings die Möglichkeit, alle Kosten geltend zu machen. Hierzu gehören beispielsweise neben der Pendlerpauschale Kosten für Arbeitsmittel (pauschal EUR 110,00), Kontoführung (pauschal 16,00) sowie alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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