Steuer Themen

Aktuelle Steuer-Top-Themen

Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
11 Monaten 7 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Steuer-Vorauszahlungen für meine geschiedene Ehefrau

Themengebiet: Sonderausgaben
Schlagworte: steuervorauszahlung, Unterhalt, Anlage U, Sonderausgaben,

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2006 getrennt lebend und seit 08/2010 von meiner Frau geschieden.
Wir haben uns im Rahmen der Unterhaltszahlungen auf das Realsplitting geeinigt und sind damit bis jetzt gut gefahren.
Seit einem Jahr übernehme ich in diesem Rahmen auch die steuerlichen Vorauszahlungen für meine geschiedene Frau, die das Finanzamt für sie angesetzt hat. Diese werden in unserer internen Verrechnung des Realsplittings berücksichtigt.
Nun habe ich gehört, dass ich diese von mir geleisteten Vorauszahlungen auch in MEINER Steuerklärung geltend machen kann.
Ist das möglich und wenn ja, wo und wie (an welcher Stelle in der Steuererklärung?)?

Mit freundlichen Grüßen.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 14.06.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Beschluss vom 28.11.2007 - XI B 68/07 (NV) hat der BFH das Urteil vom Finanzgericht Schleswig-Holstein vom 09.05.2007 - 5 K 198/06 vollumfänglich bestätigt. Die im Rahmen des Realsplittings erstattete Einkommensteuer ist, zumindest für den Fall der vorherigen Vereinbarung der Ausgleichszahlung, Unterhaltsleistung. Sie können daher unter Verweis auf die Rechtsprechung die Steuervorauszahlungen, die Sie für Ihre Frau entrichten, im Jahr der Zahlung im Rahmen des jährlichen Höchstbetrages (EUR 13.805,00) als Sonderausgaben absetzen. Der Antrag erfolgt weiterhin über die Anlage U. Addieren Sie die Vorauszahlungen und tragen den Gesamtbetrag in Anlage U, Spalte „Geldleistung“.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Bewertung

Bewertung
der Antwort

Antwort kam rasch und war sehr hilfreich. Danke.

Bewertung
als Grafik

mit 5 Sternen bewertet

 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

Ihre Frage ist nicht dabei?Alle Fragen zum
Thema anzeigen
Eigene Frage
stellen