Soldat im Auslandseinsatz
Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: Ausland, Verpflegungskosten, Dienstreise, Werbungskosten,
Ich habe massiv Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.
Ich war vom 27.09.07 – 05.02.08 (incl. Weihnachten und Neujahr) als Soldat im Auslandseinsatz und habe insgesamt lediglich 15,-€ als Telefonkosten erstattet bekommen.
Die ersten 3 Monate zählt der Einsatz doch als „Dienstreise“. Kann ich keine Familienheimfahrten unternehmen, so kann ich doch Telefonkosten (mit der Familie zuhause) geltend machen – oder?
Im Wortlaut des Finanzamtes heißt es „15,-€ pro Monat können anerkannt werden“ – ich habe aber den Eindruck, das ich lediglich den vierten Monat erhalten habe. Der vierte Monat im Einsatz, der ab dem 27.12.07 begann, wird ja nicht mehr als Dienstreise gewertet.
Bin ich wirklich als Soldat im risikohaften Auslandseinsatz so dermaßen schlecht gestellt, das ich noch nicht einmal telefonieren darf?
Können Sie mir bitte eine Erklärung für mein Anliegen schicken, da ich am Mittwoch den 10.12.08 einen Klärungstermin beim Finanzamt habe?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten.
Eine Kommandierung gilt steuerlich für die ersten drei Monate als Dienstreise, danach als doppelte Haushaltsführung. Somit können als Werbungskosten angesetzt werden:
für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der pauschalen Auslandstagegelder -BMF 9.11.04 - BStBl. I S. 1052 -.
für den gesamten Zeitraum (ohne Urlaub) Telefonkosten für ein wöchentliches Telefonat von 15 Minuten Dauer.