Lebenslanges Wohnrecht & Erbschaftsteuer
Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: lebenslang, wohnrecht, Bewertung, erwerb von Todes wegen,
Ich habe meiner Lebensgefährtin testamentarisch ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Alleinerbin wird meine Tochter sein nach dem Ableben meiner Lebensgefährtin.
Es handelt sich um Wohneigentum.90 qm.
Mietspiegel: unbekannt.
Angenommener Verkehrswert T€ 125.
Angenommenes Alter 80 und LoSt Klasse I meiner mit mir nicht verheirateten Lebensgefährtin.
Frage: In welcher Höhe fällt Erbschaftsteuer an. Ist diese in einer Summe fällig oder wie ist dies geregelt .
Kann ich statt Wohnrecht einen zeitlich unbefristeten Mietvertrag mit einer symbolischen Miete von EIN Euro abschliessen. Wie ist dann die steuerliche Handhabung ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für eine Steuerberechnung benötige ich die Angabe der ortsüblichen Miete. Diese können Sie aus dem örtlichen Mietspiegel bzw. vergleichbaren Wohnungen nehmen. Erfahrungsgemäß können Sie sich über die Homepage der Stadt/Gemeinde informieren.
Mit freundlichen Grüßen