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10 Monaten 12 Tagen

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Wie ist die Umsatzsteuerpflicht als Reiseveranstalter geregelt?

Themengebiet: Umsatzsteuer
Schlagworte: § 25 ustg, reiseveranstalter, reiseleistung, Umsatzsteuer,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte als Reiseveranstalter mit Sitz in Deutschland Reisen anbieten. Ich habe mich entschieden nicht von der MwSt.-Pflicht freizustellen, auch wenn ich die Voraussetzungen für eine Kleingewerbetätigkeit erfülle. Ich habe nun mehrere Fragen zur MwSt.-Pflicht bei Reiseangeboten für die folgenden Fälle:

### Direktinkasso durch Leistungsträger ###

Der Kunde hat direkt beim Leistungsträger eine Reise (oder Reiseversicherung) gebucht. Die Kunden kommen hauptsächlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (wenn die Kundengruppen unterschiedlich behandelt werden müssen, so teilen Sie dies bitte mit). Ich erhalte vom Leistungsträger eine Provision, die ich ihm in Rechnung stelle.

1. Fall: Der Leistungsträger sitzt im Drittland (Nicht-EU). Ist die Provision MwSt.-pflichtig?

2. Fall: Wie oben, aber der Leistungsträger sitzt innerhalb der EU. Ist die Provision MwSt.-pflichtig?

3. Fall: Wie oben, aber der Leistungsträger (z.B. Reiseversicherung) sitzt innerhalb Deutschlands. Ist die Provision MwSt.-pflichtig?

### Agenturinkasso durch Reiseveranstalter ###

Der Kunde bucht direkt bei mir eine Reise und zahlt den kompletten Reisepreis an mich, der genau dem Originalpreis des Leistungsträgers entspricht, d.h. keine Auf- oder Abschläge oder Service-Gebühren enthält. Die Kunden kommen hauptsächlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (wenn die Kundengruppen unterschiedlich behandelt werden müssen, so teilen Sie dies bitte mit). Ich habe mit den Leistungsträgern Provisionen auf den kompletten oder einen Teil des Reisepreises vereinbart. Ich erhalte vom Kunden den Reisepreis und überweise diesen an den Leistungsträger abzgl. der vereinbarten Provision, die ich für die Vermittlung einbehalte, wobei ich als Reiseveranstalter und nicht als Reisevermittler auftrete. Wenn es einen Unterschied macht, so kann man auch von einem günstigeren Einkaufspreis für Vorleistungen statt einer Provision sprechen. Die Vorleistungen können auch in Fremdwährung berechnet werden (z.B. USD) wohingegen Kunden eine Rechnung in Euro erhalten.

4. Fall: Der Leistungsträger sitzt im Drittland (Nicht-EU) und der Leistungsempfänger ist Endkunde. Muss ich in irgendeinem Fall MwSt. bezahlen und was ist die Bemessungsgrundlage?

5. Fall: Wie oben, aber der Leistungsempfänger ist Unternehmer. Muss ich in irgendeinem Fall MwSt. bezahlen und was ist die Bemessungsgrundlage?

6. Fall: Wie oben, aber der Leistungsträger sitzt innerhalb der EU und der Leistungsempfänger ist Endkunde. Muss ich in irgendeinem Fall MwSt. bezahlen (auch wenn der Kunde aus der Schweiz kommt) und was ist die Bemessungsgrundlage?

7. Fall: Wie oben, aber Leistungsempfänger ist Unternehmer. Muss ich in irgendeinem Fall MwSt. bezahlen (auch wenn der Kunde aus der Schweiz kommt) und was ist die Bemessungsgrundlage?

### Darstellung auf der Rechnung ###

Wie hat für die Fälle 4-7 die Rechnung an den Leistungsempfänger auszusehen? Muss beim Unternehmer als Leistungsempfänger MwSt. ausgewiesen werden, d.h. auf den kompletten Reisepreis 19% drauf gerechnet werden? Wenn der Reisepreis gegenüber dem Endkunden USt.-frei ist, wie muss ich dies konkret auf der Rechnung angeben (z.B. Umsatzsteuerfrei gemäß §25 UStG.)?

Vielen Dank!

 

Detail zur Frage

Nachfrage von
Marc Pokropowitz
am 08.07.2011

 
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal. Es haben sich noch Rückfragen ergeben:

- Beziehen sich Frage 4 bis Frage 7 auf die Fälle "Agenturinkasso durch Reiseveranstalter"?
- Ihren Ausführungen zu "Agenturinkasso durch Reiseveranstalter" kann ich entnehmen, dass Sie "als Reiseveranstalter und nicht Reisevermittler" auftreten. Bitte erläutern Sie dies erneut detailliert. Gem. A 25.1 Abs 1 S. 8 UStAE sind Reiseleistungen insbesondere die Beförderung, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung, Reiseleitung etc. Wer übernimmt diese Tätigkeiten? Da hier ein wichtiger "Knackpunkt" ist bitte ich um detaillierte Erläuterung.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

Nachfrage

mehr Details zur Frage

am 09.07.2011

 
Hallo Herr Pokropwitz,

- Ja, Fragen 4 bis 7 beziehen sich auf das Inkasso durch mich als Reiseveranstalter.
- Ja, ich trete als Reiseveranstalter auf und nicht als Reisevermittler. Ich verkaufe Reisepakete unter meinem eigenen Namen.

Viele Grüße,

Philip

 
 
 
 

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