Lohnsteuerklassenwechsel
Themengebiet: Lohn und Gehalt
Schlagworte: Lohnsteuer, wechsel, Steuerklasse, lst klasse 4,
Seit 3 Jahren habe ich die Steuerklasse 3 und meine Frau die Steuerklasse 5.
Meine Frau ist seit 3 Jahren krank und bezieht kein Einkommen. Eine Rente wurde beantragt und abgelehnt, wogegen derzeit geklagt wird.
Mein zu versteurndes Einkommen betrug 2010 59 TEUR. Mit meinem Arbeitgeber hab ich 2011 einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Dieser berücksichtigt eine Abfindung von rund 80 TEUR. Ab 01.10.2011 fange ich zudem einen neuen Job an.
Ist es empfehlenswert die Lohnsteuer auf 4 zu wechseln, um im nächsten Jahr nicht die Gefahr von Einskommenssteuervorauszahlungen zu leisten.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für Ihre Anfrage auf unserem Portal.
Ein Wechsel auf die Lohnsteuerklasse 4 empfiehlt sich grundsätzlich immer dann, wenn die Einkünfte, die Ehemann und Ehefrau erzielen, annähernd die gleiche Höhe haben. Dies ist aus den vorliegenden Angaben nicht zu schliessen. Daher kann ich Ihnen nicht empfehlen, die Lohnsteuerklasse zu wechseln.
Sofern für das Jahr eine Steuernachzahlung zu leisten ist, erlässt das Finanzamt erfahrungsgemäß automatisch Vorauszahlungsbescheide. Hiergegen können Sie schriftlich einen Einspruch einlegen und die Herabsetzung der Vorauszahlungen auf EUR 0,00 beantragen. Als Begründung können Sie anführen, dass die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Vorauszahlungen nicht zutreffend ist. Erfahrungsgemäß sind Herabsetzungsanträge unproblematisch und werden regelmäßig vom Finanzamt positiv beschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team