Aufnahme Tätigkeit bei gleichzeitig ruhender Arbeit ( Freistellung)
Themengebiet: Lohn und Gehalt
Schlagworte: Lohnsteuer, klasse 6, Steuerklasse, Abfindung,
Sehr geehrtes Steuerteam,
mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Inhalte dieser Aufhebung ist eine Freistellung und Fortzahlung meiner Bezüge bis zum 28.02.2012 und unter Berücksichtigung einer Abfindung.
Ab dem 01.10.2011 habe ich einen neuen Job.
Der alte Vertrag kann vorzeitig unter Wahrung einer Frist von 1 Woche vorzeitig´beendet werden.
Besteht die Möglichkeit, den alten Vertrag bis zur genannten Frist weiterlaufen zulassen und die neue Tätigkeit über die Lohnsteuerkarte 6 abzurechnen ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für die Anfrage auf unserem Portal.
Die Steuerklasse 6 gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis. Gem. § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) besteht die Verpflichtung hierzu. Die zuviel abgeführte Lohnsteuer wird dann im Rahmen der jährlichen Steuererklärung erstattet. Daher ist in diesem Fall eine Abrechnung nach Lohnsteuerklasse 6 möglich bzw. verpflichtend. Eine arbeitsrechtliche Beratung hinsichtlich des Vertrages dürfen wir aus berufsrechtlichen Gründen nicht durchführen. Hierzu wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an einen Berater vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team