Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
9 Monaten
3 Tagen
Einsatz:25,00
gewinn und verlust bei wertpapieren
Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: abgeltungsteuer, neugewinne, § 23, Altverluste,
gewinn und verlust bei aktien- wie war das
wie lange kann der verlust zwischen aktienkauf und -verkauf vor dem 1.1.2009 berücksichtigt werden. gibt es verlustvorträge und-nachträge. wieviel jahre sind ab verlust möglich. besten dank.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
vielen Dank für Ihre Anfrage auf unserem Portal.
Verbleibende Verluste aus Wertpapiergeschäften vor dem Jahr 2009 wurden gem. §§ 23, 10d Einkommensteuergesetz (EStG) festgestellt und in die Zukunft vorgetragen. Nach Einführung der Abgeltungsteuer wurde die Besteuerung dieser Gewinne in § 20 EStG aufgenommen. Während einer Übergangszeit, die bis einschließlich 2013 andauert, sind die Wertpapier-Verluste, die vor 2009 im Rahmen des § 23 EStG entstanden sind, mit den Gewinnen aus der Wertpapierveräußerung nach 2010, zu verrechnen. Nach 2013 verfallen die sog. Altverluste zwar nicht. Sie sind allerdings dann lediglich mit positiven Einkünften gem. § 23 EStG, z. B. steuerpflichtiger Veräußerung einer Immobilie, verrechenbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
18.09.2011
wenn die verluste 2002 entstanden sind wieviel jahre können sie dann angerechnet werden bezw. vor -0der nachgetragen werden. danke für auskunft.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Verlustvortrag ist unbefristet - allerdings nicht vererblich.
Unter Bezugnahme auf o. g. Ausführungen ist eine Verrechnung von "Altverlusten" mit "Neugewinnen" bis 2013 möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Bewertung
als Grafik
Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung