Schuldzinsen zur Finanzierung von Erbschaftsteuer
Themengebiet: Erbschaftsteuer
Schlagworte: Erbe, Zinsen, Finanzierung, Werbungskosten,
Es wird ein Mehrfamilienmietshaus vererbt und auch weiterhin vermietet.
Zur Finanzierung der Erbschaftsteuer wird ein Kredit aufgenommen. Dürfen die Zinsen für diesen Kredit als Werbungskosten ausgewiesen und damit von den Mieteinnahmen abgezogen werden?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihre Frage ist im Jahre 2003 vom niedersächsischen Finanzgericht rechtskräftig verneint worden (Az. 14 K 369/01):
Orientierungssatz der Entscheidung:
Schuldzinsen für die Finanzierung der Erbschaftsteuer können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Denn Zweck der Schuldaufnahme ist es - anders als bei einem Kredit zur Finanzierung von Anschaffungskosten von Vermietungsgrundstücken - nicht, Einkünfte zu erzielen, sondern die Folgen der eingetretenen Bereicherung in Gestalt der Erbschaftsteuer zu finanzieren.
Auch wenn die Erbschaftsteuer durch den Anfall von Vermietungsgrundstücken ausgelöst wurde, reicht ein solcher Zusammenhang nicht aus, um den Werbungskosten-Abzug zu begründen. Für den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Einkunftsart ist erforderlich, dass die Einkünfteerzielung im Vordergrund steht.
Eine etwaige Änderung der Rechtsprechung in der Folgezeit ist nicht bekannt.
Ihr Frag-Steuertipps-Team