Beantwortete Steuer-Frage
Frage gestellt vor
8 Monaten
7 Tagen
Einsatz:30,00
Steuererklärung 2010/2011
Themengebiet: Steuerbescheid
Schlagworte: Arbeitslosengeld, Steuerklassenwahl, Nachzahlung, Pflichtveranlagung,
Folgende Situation:
1.1.10-30.5.10 arbeitslos, ab 1.6.10 Altersrente (geb.1945). Wir haben die Steuerklassen 3 (Ehefrau (geb. 1956), Steuerklasse 5 Ehemann). Lt. Steuerbescheid 2010 Nachzahlung von 1700,00.
Ist es sinnvoll die Steuerklassen zu wechseln?
Einkommen 82.000 zu 19.000 (Rente). Wir hatten im letzten Jahr von 4 / 4 gewechselt. Uns ist noch nicht klar wie es zur Nachzahlung kommen konnte, ist das erste mal überhaupt.
Was muss ich in dieser Kombination (Ehemann= Rentner, Ehefrau= Arbeitnehmer) für die Steuererklärung beachten. Ich habe die Steuererklärung mit der Steuersparerklärung gemacht.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Wahl der Lohnsteuerklassen hat Auswirkungen auf die monatlichen Steuervorauszahlungen (z.B. monatliche Lohnsteuerabrechnung), nicht aber auf die Höhe der zu entrichtenden Steuer im Jahr.
Wählen Sie die Steuerklassen 3+5, so haben Sie im Jahr (monatliche Lohnabrechnung) eine geringere Steuerbelastung und daher einen höheren Nettoverdienst. Dieser Vorteil kann sich dann bei der Pflichtveranlagung des betreffenden Jahres (bei Steuerklasse 3+5 müssen Sie eine Steuerklärung abgeben) in einer Steuernachzahlung auswirken.
Da Sie innerhalb des Jahres einen höheren Nettolohn haben, haben Sie gegenüber den Steuerklassen 4+4 jedoch einen Zinsvorteil, da ein Teil der Besteuerung erst am Jahresende erfolgt.
In Ihrem geschilderten Fall kann die Höhe der Nachzahlung auch dadurch bedingt sein, dass Sie bis zum 30.5. arbeitslos waren und ggf. Arbeitslosengeld erhalten habe.
Das Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, es unterliegt jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt und führt daher bei gleichen Einkünften zu einem höheren Steuersatz, der sich zusätzlich nachteilig auf die Höhe der Nachzahlung auswirkt.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
15.09.2011
Vielen Dank ,dennoch blieb meine Frage "ist es sinnvoll wieder auf Steuerklasse 4/4 zu wechseln" unbeantwortet. Ich möchte vermeiden, dass wir im nächsten Jahr noch einmal so eine Nachzahlung erhalten. Wenn ich jetzt die StKl. ändern lasse, so habe ich zumindestens noch 3 Monate mit der Kl. 4/4.
Gibt es etwas was ich in der Konstellation eienr Rentner - eine Arbeitnehmerin beachten muss?
Vielen Dank
"Sinnvoll" i.S.v. geringerer Steuerbelastung ist es wie oben angeführt nicht, da die Steuerbelasung im Jahr bei den Steuerklassen 3+5 und 4+4 gleich ist und nur der Zeitpunkt der Steuerbelastung variiert.
Wenn eine Steuenachzahlung am Ende des Jahres vermieden werden soll, sollten Sie die Steuerklassen 4+4 wählen.
Grundsätzlich müssen Sie als Rentner/Arbeitnehmer nichts Besonderes beachten. Bei Rentnern gibt es bzgl. der monatlichen Rente jedoch keinen Steuerabzug. Die Steuerbelastung wird daher erst im Rahmen der Steuererklärung ermittlet. Ggf. wird im Folgejahr eine quartalweise Steuervorauszahlung beschieden.
Unabhängig von der steuerrechtlichen Betrachtungsweise, weise ich Sie jedoch darauf hin, dass bei einer Lohnfortzahlung oder Lohnersatzleistungen (ALGI, Krankengeld,...)die Nettolohnwerte des Vorjahres für die Bemessung dieser Zahlungen ausschlaggebend sind. Da Ihrer Frau bei der Steuerklasse 3 höhere Nettozahlungen zufließen, würden auch diese Leistungen höher bemessen werden.
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