Doppelte Haushaltsfuehrung - Zweitwohnung am Beschaeftigungsort
Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: Miete, Möbiliar, Werbungskosten, Doppelte Haushaltsführung,
Absetzbare Aufwaendungen fuer die Zweitwohnung:
Sind bei Anmietung einer moeblierten Wohnung die monatlichen Zusatzkosten fuer die Moeblierung ebenfalls absetzbar:
Beispiel 60 qm Muenchen
Kaltmiete 700EUR monatlich absetzbar
Nebenkosten 100EUR monatlich absetzbar
Zusatzkosten fuer Moeblierung 200EUR monatlich absetzbar?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Absetzbar sind Aufwendungen für die notwendige Einrichtung und Ausstattung. Als notwendig gelten alle Gegenstände, die zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich sind (vgl. FG Köln vom 05.02.1992).
Überhöhte Anschaffungskosten werden auf das Angemessene gekürzt.
Zahlen Sie für die Wohnungsausstattung eine Miete, so richtet sich die als Werbungskosten ansetzbare Miethöhe an den Mietkosten für ein Möbiliar, dass als angemessen erachtet wird.
Ihr Frag-Steuertipps-Team