Umsatzsteuervorabzug
Themengebiet: Umsatzsteuer
Schlagworte: Vorsteuer, architekt, besprechungsraum, Abzug,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich übe seit Anfang 2010 neben meiner Haupttätigkeit als angestellter Architekt eine freiberufliche Nebentätigkeit als Architekt aus. In meinem Einfamilienhaus, das ich seit 5 Jahren bewohne (Baubeginn in 2005) habe ich dazu einen Besprechungsraum als Betriebsstätte
hergerichtet. Da dies nicht von Anfang an so war, würde ich gern wissen, ob es die Möglichkeit gibt, den Umsatzsteuervorabzug auf die Bauleistungen in Relation der Raumgröße zu Gesamtwohnfläche nachträglich geltend zu machen und wie ich dabei vorgehen muß. Ferner interessieren mich die Vor-und Nachteile.
Kann ich, da ich bereits vor 2005 über mehrere Jahre für den Auftrageber tätig war,
so argumentieren, dass ich bis zum Wiederaufleben der Tätigkeit, zu der es dann ja ab 2010 gekommen ist, den Besprechungsraum vorgehalten habe?
Für eine kurzfristige Beantwortung wäre ich ihnen zu großem Dank verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen