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Frage gestellt vor
7 Monaten 13 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Geberbliche Untervermietung

Themengebiet: Umsatzsteuer
Schlagworte: untervermietung, ust, option, kleinunternehmerregelung,

Auf folgende Frage bräuchte ich eine fachliche Antwort:

Ich habe einen Raum angemietet um ihn für Seminare und Vorträge an selbständige Kursleiter unterzuvermieten. In aller Regel sind diese - wie ich bislang auch - nicht umsatzsteuerpflichtig.

Auch mein Vermieter führt keine Umsatzsteuer für meinen Mietzins ab.

Wenn ich meine Einnahmen aus der Untervermietung zu meinen Umsätzen rechnen muss, dann werde ich zukünftig umsatzsteuerpflichtig. Sind diese aber - wie ich denke - selbst umssatzsteuerfrei und brauchen deshalb nicht angerechnet werden, dann läge ich weiterhin unter der Grenze 17.500 EUR.

Wie sind also die Einkünfte zu werten?

Das wäre meine Frage.

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 07.10.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

vielen Dank für Ihre Anfrage auf unserem Portal.

Die gewerbliche Untervermietung ist umsatzsteuerlich steuerbar, allerdings gem. § 4 Nr. 12 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ggf. eine Option zur Umsatzsteuerpflicht möglich. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht zur Umsatzsteuer optieren möchten. Für die Prüfung der Kleinunternehmerregelung im Sinne des § 19 UStG werden im Falle der steuerfreien Untervermietung die steuerfreien Umsätze aus der Untervermietung gem. § 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG nicht mit einbezogen. Diese gehören nicht zum sog. Gesamtumsatz im Sinne der Kleinunternehmerregelung.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.






Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

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