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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
7 Monaten

Einsatz:25,00€

 
 

Wo Darlehen an eine Firma eintragen, die einer mir nahestehenden Person gehört?

Themengebiet: Kapitalvermögen
Schlagworte: darlehen nahestehende person, Anlage Kap, abgeltungsteuer, Eintragung,

In meiner Steuererklärung möchte ich ein von mir vergebenes Darlehen als Kapitaleinkünfte eintragen.
Das Darlehen ging an eine Firma, die einem nahen Verwandten gehört.
Es ist ein Darlehensvertrag mit der Firma geschlossen worden.
Kann ich das Darlehen in Anlage KAP Zeile 15 eintragen, so daß nur die Abgeltungsteuer anfällt, oder muß ich das Darlehen in diesem Falle als tariflich zu versteuernd in Zeile 22 eintragen, weil die Firma einer mir nahe stehenden Person gehört?
Was ist, wenn ich das Darlehen bei der letzten Steuererklärung in Zeile 22 eingetragen habe? Kann ich das nachträglich korrigieren?

 

Antwort

Antwort von
Heike Ufer
am 23.10.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:


vielen Dank für Ihre Anfrage auf unserem Portal.

Haben Sie einer Ihnen nahe stehenden Person z. B. ein Darlehen gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht in Zeile 15, sondern in Zeile 22 zu erklären. Dies regelt § 32d Abs. 2 Nr. 1a) EStG. Es ist die tarifliche Besteuerung vorgesehen, d. h. keine Abgeltungsteuer. Den Ausführungen kann ich entnehmen, dass die Eintragung im Vorjahr (Z. 22) zutreffend ist. Daher ist hier nichts weiter zu veranlassen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.



Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 23.10.2011

 
Dabei spielt es keine Rolle, dass ich den Darlehens-Vertrag nicht mit der mir nahestehenden Person direkt, sondern mit seiner Firma geschlossen habe? (Für mein Verständnis ist ein direkter Zusammenhang zwischen Person und Firma nicht offensichtlich.)

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Heike Ufer
am 23.10.2011

 
nein, das spielt keine Rolle. Die Firma, z. B. in Form einer GmbH, ist rechtlich selbständig. Daher kann die GmbH keine "nahestehende Person" sein, sondern nur die Gesellschafter, d. h. die natürlichen Personen, die dahinter stehen. Eine quasi-mittelbare Verbindung genügt.

Mit freundlichen Grüßen

 
 
 

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