Doppelte Haushaltsführung
Themengebiet: Werbungskosten
Schlagworte: Mietvertrag, NAchweise, Arbeitgeberbescheinigung, Doppelte Haushaltsführung,
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 01.10.2011 habe ich eine dauerhafte auswärtige Stelle angenommen.
Mein Hauptwohnsitz befindet sich in Birkenwerder ( PLZ 16547):Die neue Betriebsstätte befindet sich in Hamburg.
Für diese Tätigkeit wurde ein möbliertes Zimmer in der Nähe von Hamburg angemietet.
Folgende Frage;
Reicht die Vorlage des Mietvertrages als Nachweis für doppelte Haushaltsführung aus, oder bedarf einer polizeilichen Anmeldung am Zweitwohnsitz.
Welche Nachweise werden vom Finanzamt eingefordert?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich sollte der auf Ihren Namen laufende Mietvertrag ausreichend sein.
Die polizeiliche Anmeldung wird in der Regel als Nachweis nicht verlangt.
Da die berufliche Veranlassung jedoch eine Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, sollten Sie sich zusätzlich eine Arbeitgeberbescheinigung über die notwendige berufliche Versetzung ausstellen lassen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team