Sonderwerbungskosten-Steuerermaessigung
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: Steuerkarte, Freibetrag, geschl. Immobilienfonds, Werbungskosten,
Koennen Sonderwerbungskosten aus Beteiligung am
geschl. Immob-Fond, als Steuerermaesigungsfreibetrag auf der neuen Steuerkarte eingetragen werden?
Das Finanzamt sagt nein, haben die Recht?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Leider hat das Finanzamt in Ihrem Fall Recht.
§ 39 a EStG regelt, welche Freibeträge auf
der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Werbungskosten können hierbei i.d.R. nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit stehen. Dies ist jedoch bei Einkünften aus einem geschl. Immobilienfond nicht der Fall.
Ein Freibetrag ist daher nicht zulässig.
Ihr Frag-Steuertipps-Team