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Beantwortete Steuer-Frage

Frage

Frage gestellt vor
6 Monaten 20 Tagen

Einsatz:80,00€

 
 

Kauf eines gemischt genutzten Zweifamilienhauses

Themengebiet: Vermietung
Schlagworte: Mietvertrag, Mietausgaben, Aufteilung Finanzierungskosten, gemischt genutztes Objekt,

1. Ist es steuerlich günstiger, den Übergabetermin des Hauses auf Ende Dezember 2011 zu legen statt auf 1. Januar 2012?
2. Wenn der Übergabetermin des Hauses im Dezember liegen soll: Kann der Mietvertrag dennoch erst zum 1.1.2012 übergehen, um eine Verrechnung von anteiligen Mietzahlungen und Splittung der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden oder wäre das steuerlich ungünstig?
3. Die Finanzierung soll so erfolgen, dass die vermietete Wohneinheit zu 100 % fremdfinanziert wird. Können auch die Anschaffungsnebenkosten sowie erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen (Installationen zur Einhaltung der ENEV und Installation von Wärmemengenzählern für Heizung und Warmwasser, um Nebenkostenabrechnung nach Verbrauch zu ermöglichen) anteilig mitfinanziert werden? Kann dieses Darlehen ohne Tilgung abgeschlossen werden?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 02.11.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

zu1.) Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, daher kann die Frage so nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich haben Sie jedoch, wenn auch in geringem Maße, einen Zinsvorteil (Annahme: Sie generieren Verluste aus der Vermietung und Verpachtung), wenn Sie den Übergabetermin vorverlegen.
zu2.) Wenn es sich um einen bestehenden Mietvertrag handelt, den Sie übernehmen, so müssen Sie die Einnahmen und Ausgaben auch zum Zeitpunkt des Zahlungsmittel Zu- bzw. Abflusses versteuern. Also in Ihrem Fall wahrscheinlich ab dem 01.12.2011. Ob eine Verschiebung aus steuerlichen Gründen sinnvoll ist, hängt auch vom Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben ab. Neben den Mieteinnahmen und Ausgaben für Nebenkosten, können auch noch eine anteilige Gebäudeabschreibung, die anteiligen Dauerschuldzinsen, Erhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, sowie diverse andere Ausgaben angesetzt werden. Bei einem fremdfinanzierten Objekt, übersteigen die steuerlich ansetzbaren Ausgaben i.d.R.
die Einnahmen.
zu3.) Die von Ihnen beschriebenen Ausgaben können mitfinanziert werden. Um ein Darlehen ,wie in Ihrem Fall, jedoch direkt einem Teilobjekt zuzuordnen, muss der Darlehensvertrag dies auch inhaltlich wiederspieglen. Andernfalls können die ansetzbaren Finanzierungszinsen nur prozentual (anteilig) angesetzt werden.
Die Durchführbarkeit sollten Sie jedoch am Besten mit dem Darlehensgeber absprechen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 04.11.2011

 
Kann das Darlehen zur Finanzierung des vermieteten Gebäudeteils ohne Tilgung abgeschlossen werden? In welchem Zeitraum muss eine Darlehenstilgung erfolgen, um die steuerliche Gewinnerzielungsabsicht nicht zu gefährden?

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 04.11.2011

 
Das Darlehen kann ohne Tilgungsbeiträge zumindest zeitweise geführt werden. Es gibt grundsätzlich keinen festgeschriebenen Zeitraum, ab wann die Tilgung einsetzen muss.
Wie von Ihnen u.a. können jedoch Dauerverluste zu der Annahme führen, dass eine Gewinnerzielungabsicht fehlt. Dieser Annahme kann mit einer längerfristigen Kalkulation entgegengewirkt werden. Grundsätzlich ist eine bis zu fünf Jahren andauernde Verlustphase unbedenklich (BFH-Urteil vom 23.05.2007, X R33/04).

 
 
 

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