Steuerklasse II
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: alleinerziehend, Steuerklassenwechsel, Steuerklasse II, vorübergehende Heimunterbringeung,
Ich bin seit Dez.`10 getrenntlebend. Das gemeinsame Kind ist bei mir im Haushalt. Vom Jugendamt/Sozialrefarat wurde zum 01.06.2011 eine heilpädagogische Heimunterbringung des Kindes verfügt, die dringend erforderlich war. Das Kind ist weiterhin bei mir im Haushalt gemeldet, es lebt kein anderer Erwachsener in diesem Haushalt. Wenn das Kind das Heim verlassen darf ist es auch immer wieder bei mir.
Frage: Ist diese Heimunterbringung für den Behalt der Steuerklasse II schädlich? Muss ich auf Klasse I wechseln?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Entschiedend ist, ob Ihr Kind noch in Ihrem Haushalt gemeldet ist. Da dies wie dargestellt noch der Fall ist und Ihr Kind nur vorübergehend und nicht dauerhaft in einem Heim untergebracht ist, können Sie in Steuerklasse II bleiben. Falls Sie Ihre persönliche Steuererklärung abgeben sollten, sollten Sie darauf achten, dass Sie zusätzlich den Pauschbetrag für Alleinerziehende i.H.v. 1308 € beantragen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team