Steuer Themen

Aktuelle Steuer-Top-Themen

Frage

Frage gestellt vor
6 Monaten 2 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Steuererklärungsprogramm 2011 für ESt Jahr 2010

Themengebiet: Sonderausgaben
Schlagworte: Freikirche, Kirchensteuer, Lohnsteuerbescheinigung, Sonderausgaben,

Guten Tag,

als Mitglied einer Freikirche, die eine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, habe ich den im Jahr 2010 gezahlten Beitrag im Steuer-Programm in die Maske 1. Lohnsteuer-bescheinigung eingetragen.

Trage ich diesen Beitrag im Bereich Sonderausgaben unter Spenden ein, berechnet das Programm einen niedrigeren Erstattungs-betrag aus, als bei dem Eintrag unter der Rubrik Lohnsteuerbescheinigung.

Können Sie mir dafür einen Grund nennen?

MfG

 

Antwort

Antwort von
Heinz-Hermann Ufer
am 21.11.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Grund ist, dass Sie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Freikirche, keine Konfession geschlüsselt haben und auch nicht schlüsseln durften.

Ein Eintrag im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung darf grundsätzlich nur erfolgen, sofern der Arbeitgeber Kirchensteuer auch tatsächlich abgeführt hat lt. Lohnsteuerbescheinigung.

Anderenfalls tritt der von Ihnen geschilderte Effekt auf, dass Sie in der Auswertung die „Kirchensteuer“ unzulässigerweise voll zurückerstattet bekommen und daneben auch noch einen Sonderausgabenabzug in der Auswertung erhalten.

Sofern also in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung keine Kirchensteuer abgeführt worden ist, wovon ich eigentlich ausgehe, da Sie als Mitglied einer Freikirche nur Beiträge zahlen und keine Steuer, dürfen Sie Ihre Beiträge nur im Bereich Sonderausgaben geltend machen.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 
 

Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung

Ihre Frage ist nicht dabei?Alle Fragen zum
Thema anzeigen
Eigene Frage
stellen