Wechsel Steuerklassen in Bezug auf Elterngeld
Themengebiet: Elterngeld
Schlagworte: Steuerklasse, Selbständig, Steuerklassenwahl, Selbständige Ehefrau,
Hallo,
meine Frau (selbstständig, Unternehmensgründung 2010: 19.000€ Jahresumsatz, 2011 ca. 21.000€, freiwillig gesetzlich krankenversichert) und ich (Beamter, 2010 ca. 32000€ brutto, PKV) haben letzte Woche geheiratet. Die Ehefrau ist im 5. Monat schwanger (Niederkunft 04.12 geplant).
Wie sollte man den Wechsel der Steuerklassen im Hinblick auf das Elterngeld (ich 2 Monate, Frau 12 Monate) am besten gestalten, da für Selbstständige meines Wissens nach zur Berechnung das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gilt.
Macht ein Wechsel in 5(ich) und 3(Frau) bis 31.12. 11 mit Tausch der beiden Klassen ab 01.01.12 Sinn oder spielt das bei Selbstständigen keine Rolle?
beste Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei Selbständigen ist die Steuerklasse nicht relevant für die Berechnung des Elterngeldes, § 2 Abs. 9 Satz 4 BEEG, Richtlinie zum BEEG Nr. 2.8.2.
Die abzugsfähigen Steuern werden im Verhältnis der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zur Summe aller Einkünfte berechnet.
Da Ihre Einkünfte unabhängig von der Steuerklasse mit dem Bruttoarbeitsentgelt abzüglich Werbungskosten angesetzt werden und nicht mit dem Nettogehalt, ergibt sich kein Unterschied, ob Sie die Steuerklasse 3 oder 5 in Anspruch nehmen.
Jedoch spielt die Steuerklasse dann eine Rolle, wenn Ihr Anspruch für die restlichen 2 Monate berechnet wird. Hier empfehle ich ein möglichst hohes Nettoeinkommen, welches Sie mit der Steuerklasse 3 erreichen können.
Sie müssen daher nichts weiter unternehmen und können demnach die Steuerklasse 3 für Sie und die Steuerklasse 5 für Ihre Ehefrau belassen.
Ihr Frag-Steuertipps-Team