Steuerklasse nach Hochzeit - Elterngeld
Themengebiet: Lohn und Gehalt
Schlagworte: Steuerklassebwahl, Elterngeld, Nettoerwerbseinkommen, Steuerklasse III,
Hallo,
ich habe im Oktober geheiratet und werde im Januar Vater. Meine Ehefrau beabsichtigt eine Elternzeit von 12 Monaten zu nehmen.
Nun müssen wir uns für eine neue Steuerklassenkombination entscheiden. Unser Bruttogehalt liegt annähernd gleich bei 5100€ (Ehefrau) zu 5300€ (ich).
Die Onlineauswertung bei Steuertipps ergibt folgende „ideal Lösung“:
Die für Sie günstigste Aufteilung ist, wenn die Ehefrau die Lohnsteuerklasse V und der Ehemann die Lohnsteuerklasse III wählt.
Aber unser Problem ist nun das Elterngeld. Wenn das Bruttogehalt meiner Frau sinkt, hat dies unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes…
Ist V / III wirklich die beste Kombination für uns, oder sollten wir uns wegen dem Elterngeld besser für eine andere Entscheiden???
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Für die Berechnung des Elterngeldes ist das "(Netto)Erwerbseinkommen" ausschlaggebend, d.h., dass Ihre Frau nach Möglichkeit eine Steuerklasse wählen sollte, welche Ihr ein besonders hohes Nettogehalt ermöglicht. Die Steuerklasse V ist zwar aus steuerlicher Sicht günstig, da Ihre Frau ein geringeres Einkommen als Sie hat, bzgl. der Bemessung des Elterngeldes, wäre es aber die schlechteste Variante.
Sie haben daher die Möglichkeit Steuerklasse III (Ehefrau) und Steuerklasse V (für Sie) zu wählen. Mit dieser Wahl wäre Ihr Nettoverdienst jedoch geringer, da Sie mit erhöhten monatlichen Steuerzahlungen belastet werden.
Alternativ könnten Sie grundsätzlich noch jeweils die Steuerklasse IV wählen. Diese wäre steuerlich nicht vorteilhaft (höhere steuerliche Belastung unterjährig = weniger Netto) und würde aich auch bei der Bemessung des Elterngeldes negativ auswirken.
Ihr Frag-Steuertipps-Team