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Beantwortete Steuer-Frage

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Frage gestellt vor
5 Monaten 22 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Kauf einer Wohnung (Bauj. 1904) und Eigennutzung

Themengebiet: Steuererklärung
Schlagworte: Selbstgenutzte Immobilie, Instandhaltungsaufwendungen, Werbungskosten, Eigenheimzulage,

Meine Frau und ich haben im Juli 2011 eine Altbauwohnung gekauft, die wir selbst bewohnen werden. Der Kaufpreis beträgt 280.000 EUR; zuzügl. Nebenkosten für Notar, Makler, Grunderwerbssteuer, etc. 30.000 EUR. Es sind Instanhaltungs- und Modernisierungsarbeiten (teilw. neue Fenster; neues Bad, neue Elektrik, Boden- und Malerarbeiten) bereits in Arbeit. Kosten hierfür voraussichtlich insgesamt 45.000 EUR netto. D.h. Gesamtkosten 355.000 EUR.

Welche Möglichkeiten bestehen in meiner Situation, um steuerlich Kosten über(Abschreibung, Werbungskosten, Beantragung Eigenheimzulage, etc. oder sonstige Möglichkeiten) geltend zu machen ?

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 07.12.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Werbungskosten (wie Instandhaltungsaufwendungen, Abschreibungen, Nebenkostenabrechnung,...) können Sie leider nicht zum Ansatz bringen, da Sie die Wohnung selbst bewohnen. Werbungskosten sind generell nur ansetzbar, wenn Sie in einem Zusammenhang mit einer Erzielung von Einkünften stehen und können daher in Ihrem Fall nur gewährt werden, wenn Sie die Wohung oder Teile Ihrer Wohnung vermieten.

Leider wurde mit Wirkung ab dem 01. Januar 2006 die Eigenheimzulage (Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage) gestrichen, so dass Sie hier auch keine Möglichkeiten haben Ihre angefallenen Kosten steuerlich geltend zu machen.

Die einzige Möglichkeit zumindest einen Teil der Kosten anzusetzen, wäre ein beruflich bedingtes Arbeitszimmer. Dieses müsste entweder den Mittelpunkt Ihrer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit bilden oder es dürfte Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Ich bedaure Ihnen keine positivere Rückmeldung geben zu können.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

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