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Frage

Frage gestellt vor
5 Monaten 20 Tagen

Einsatz:25,00€

 
 

Versicherungsleistung ohne Umsatzsteuer

Themengebiet: Umsatzsteuer
Schlagworte: Gewinn und Verlustrechnung, Sonderabschreibung, Entschädigung, PkW-Unfall,

Guten Tag,
hatte mit meinem betrieblich (freier Handelsvertreter)genutzen PKW einen Schaden, welcher von der gegnerischen Versicherung voll übernommen wurde.
Hatte auf Basis eines Kostenvoranschlages eines Karossieriefachbetriebs die dort aufgeführte Schadenshöhe ohne MwSt. überwiesen bekommen. Wie verbuche ich nun diese Einnahme, da ja keine MwSt. überwiesen wurde, ich aber von diesen 1200 Euro als Einnahme die Mehrwertsteuer abführen muß. Vielen Dank.

 

Antwort

Antwort von
Marc Pokropowitz
am 08.12.2011

 
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Versicherungsentschädigung ist keine steuerbare Lieferung/Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher müssen Sie auch keine Umsatzsteuer verbuchen. Erfassen Sie die Zahlung jedoch erfolgswirksam als außergewöhnlichen Ertrag. Im Gegenzug können Sie den Buchwert des Pkws mittels außerplanmäßige Abschreibung anpassen, um die Wertminderung durch den Unfall zu erfassen.
Ggf. sollte eine Teilwertbestimmung des PKWs zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Entspricht die Entschädigungszahlung der Versicherung der Wertminderung des Buchwerts ist der gesamte Vorgang letztendlich erfolgsneutral.

Ihr Frag-Steuertipps-Team

 
 
 

Nachfrage

Nachfrage

am 21.12.2011

 
Danke für Ihre Antwort. Könnten Sie mir noch einen Hinweis geben, wo ich diese Versicherungsleistung im "Steuer-Spar-Programm einsetzen muß und kann ich die von Ihnen genannte außerplanmäßige Abschreibung des PKW´s in Höhe des geleisteten Betrages auch ohne Teilwertbestimmung des PKW´s eintragen, denn ich weiß nicht was eine Teilwertbestimmung ist.

 
 
 

Antwort

Antwort auf Nachfrage
Marc Pokropowitz
am 23.12.2011

 
Leider können wir Ihnen nicht mitteilen, an welcher Stelle Sie die Versicherungsleistung in der SteuerSparErklärung eintragen müssen, da wir eine unabhängige Steuerberaterkanzelei sind und leider nicht mit dieser Software arbeiten. Sie können aber gerne hierzu den Software-Support der Akademischen A. konstenfrei kontaktieren:

Kundenservice der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlag
Telefon: (0621) 8 62 62 62
(Mo.-Fr. von 8-18 Uhr)
Telefax: (0621) 8 62 62 63

Eine Teilwertbestimmung ist eine Wertbestimmung des aktuellen Werts des Pkws. Der Pkw hatte z.B. vor dem Unfall einen Buchwert von 10.000 €. Der Schaden beläuft sich auf 6.000 €, dieser Betrag wurde auch von der Versicherung erstattet. Nehmen Sie nun an, dass der Restwert des Pkw. genau 4.000 € beträgt, so wäre der Vorgang erfolgsneutral. Sie müssten hierbei eine außerplanmäßige Abschreibung iH.v. 6.000 € buchen, ebenso einen außerplanmäßigen Ertrag in Höhe von 6.000 €.
Falls der Wert des Pkws nach Reperatur jedoch z.B. 8.000 € (Teilwert) betragen sollte, müssten Sie die Außerplanmäßige Abschreibung auf 2.000 € reduzieren. Die Differenz von 4.000 € würde dann den Gewinn erhöhen.

Falls der Wert des Pkws nicht durch Teilwertbestimmung korrigiert werden sollte, enstehen je nach Wert des Pkws sog. "stille Lasten oder stille Reserven". Diese würden ggf. erst bei Veräußerung des Pkws erfolgswirksam werden.

 
 
 
 

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