Frage gestellt vor
5 Monaten
20 Tagen
Einsatz:25,00
Versicherungsleistung ohne Umsatzsteuer
Themengebiet: Umsatzsteuer
Schlagworte: Gewinn und Verlustrechnung, Sonderabschreibung, Entschädigung, PkW-Unfall,
Guten Tag,
hatte mit meinem betrieblich (freier Handelsvertreter)genutzen PKW einen Schaden, welcher von der gegnerischen Versicherung voll übernommen wurde.
Hatte auf Basis eines Kostenvoranschlages eines Karossieriefachbetriebs die dort aufgeführte Schadenshöhe ohne MwSt. überwiesen bekommen. Wie verbuche ich nun diese Einnahme, da ja keine MwSt. überwiesen wurde, ich aber von diesen 1200 Euro als Einnahme die Mehrwertsteuer abführen muß. Vielen Dank.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Versicherungsentschädigung ist keine steuerbare Lieferung/Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Daher müssen Sie auch keine Umsatzsteuer verbuchen. Erfassen Sie die Zahlung jedoch erfolgswirksam als außergewöhnlichen Ertrag. Im Gegenzug können Sie den Buchwert des Pkws mittels außerplanmäßige Abschreibung anpassen, um die Wertminderung durch den Unfall zu erfassen.
Ggf. sollte eine Teilwertbestimmung des PKWs zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Entspricht die Entschädigungszahlung der Versicherung der Wertminderung des Buchwerts ist der gesamte Vorgang letztendlich erfolgsneutral.
Ihr Frag-Steuertipps-Team
Nachfrage
am
21.12.2011
Danke für Ihre Antwort. Könnten Sie mir noch einen Hinweis geben, wo ich diese Versicherungsleistung im "Steuer-Spar-Programm einsetzen muß und kann ich die von Ihnen genannte außerplanmäßige Abschreibung des PKW´s in Höhe des geleisteten Betrages auch ohne Teilwertbestimmung des PKW´s eintragen, denn ich weiß nicht was eine Teilwertbestimmung ist.
Leider können wir Ihnen nicht mitteilen, an welcher Stelle Sie die Versicherungsleistung in der SteuerSparErklärung eintragen müssen, da wir eine unabhängige Steuerberaterkanzelei sind und leider nicht mit dieser Software arbeiten. Sie können aber gerne hierzu den Software-Support der Akademischen A. konstenfrei kontaktieren:
Kundenservice der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlag
Telefon: (0621) 8 62 62 62
(Mo.-Fr. von 8-18 Uhr)
Telefax: (0621) 8 62 62 63
Eine Teilwertbestimmung ist eine Wertbestimmung des aktuellen Werts des Pkws. Der Pkw hatte z.B. vor dem Unfall einen Buchwert von 10.000 €. Der Schaden beläuft sich auf 6.000 €, dieser Betrag wurde auch von der Versicherung erstattet. Nehmen Sie nun an, dass der Restwert des Pkw. genau 4.000 € beträgt, so wäre der Vorgang erfolgsneutral. Sie müssten hierbei eine außerplanmäßige Abschreibung iH.v. 6.000 € buchen, ebenso einen außerplanmäßigen Ertrag in Höhe von 6.000 €.
Falls der Wert des Pkws nach Reperatur jedoch z.B. 8.000 € (Teilwert) betragen sollte, müssten Sie die Außerplanmäßige Abschreibung auf 2.000 € reduzieren. Die Differenz von 4.000 € würde dann den Gewinn erhöhen.
Falls der Wert des Pkws nicht durch Teilwertbestimmung korrigiert werden sollte, enstehen je nach Wert des Pkws sog. "stille Lasten oder stille Reserven". Diese würden ggf. erst bei Veräußerung des Pkws erfolgswirksam werden.
Alle Antworten basieren auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt
ihrer Veröffentlichung