Privilegierter Veräußerungsgewinn nach §34 Abs. 3
Themengebiet: Umgang mit dem Finanzamt
Schlagworte: Sonderbetriebsvermögen, Mitunternehmeranteil, § 34 estg, Veräußerungsgewinn,
Bis März 2001 war ich als Facharzt für Radiologie in einer Gemeinschaftspraxis tätig, wobei die Praxisräume von mir und einem meiner Kollegen in einer "Gewerbl.GbR" als Sonderbetriebsvermögen gehalten wurden. Nach meinem Ausscheiden im April 2001 im Alter von 61 Jahren wurde die Praxis -ohne den Immobilien-Anteil- privilegiert nach §34 Abs.3 im Jahr 2001 veräußert/versteuert.
Im Jahre 2007 habe ich meine ehemaligen, zwischenzeitlich in einer "Gewerbl.GbR" gehaltenen Praxisräume veräußert.
Meine Frage:Unterliegt der Veräußerungsgewinn
meiner ehemaligen Praxisräume ebenfalls der
privilegierten Besteuerung nach §34 Abs.3, da
es sich lediglich um einen Betrieb gehandelt
hat (Praxiswert in 2001 + Immobilienwert in
2007)?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Da Sie tatsächlich einen Freibetrag bzw. den halben Steuersatz anwenden durften, können Sie diesen nicht noch einmal geltend machen.
Dieser Freibetrag bzw. Tarifermäßigung darf nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden, siehe § 16 Abs. 4 Satz 2 EStG hinsichtlich des Freibetrages von 45.000,00 Euro und § 34 Abs. 3 Satz 4 EStG hinsichtlich der hälftigen Versteuerung.
Es könnte allenfalls eine Fünftelregelung zur Anwendung kommen, § 34 Abs. 1 EStG.
Diese Regelung scheidet allerdings auch aus, da kein Mitunternehmeranteil sondern nur das Sonderbetriebsvermögen veräußert worden ist, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
Sie könnten theoretisch Ihren Veräußerungsgewinn in eine §§ 6b, 6c EStG Rücklage verbuchen. Danach können Sie diese Rücklage in einen anderen Gewerbebetrieb oder ein anderes Sonderbetriebsvermögen übertragen.
Falls Sie nicht mehr gewerblich/selbständig tätig sind, müssen Sie leider den Veräußerungsgewinn versteuern. Ich bedauere, Ihnen keine bessere Nachricht übermitteln zu können.
Ihr Frag-Steuertipps-Team